UN EC ER100.03 in Kraft getreten

UN EC ER100.03

Zusammenfassung der Standardrevision:

Im Juli 2021 hat die UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) die offizielle Änderungsserie 03 der R100-Verordnung (EC ER100.03) für Batterien von Elektrofahrzeugen veröffentlicht.Die Änderung trat ab dem veröffentlichten Datum in Kraft.

 

Geänderte Inhalte:

1Änderung der Hochspannungssicherheitsanforderungen für Fahrzeuge:

Hinzufügung einer neuen Anforderung fürwasserdichter Schutz;

Hinzufügung einer neuen Warnpflicht bei Ausfall des REESS und niedrigem Energiegehalt des REESS

2. Änderung von REESS.

Überarbeitung der Prüfqualifikationsbedingungen: Neue Anforderung „keine Gasemission“ wurde hinzugefügt (gilt für Ausnahmen)

SOC-Anpassung der getesteten Proben: Der SOC muss bei Vibrations-, mechanischen Stoß-, Quetsch-, Brand-, Kurzschluss- und Thermoschock-Zyklustests von zuvor nicht weniger als 50 % auf nicht weniger als 95 % aufgeladen werden;

Überarbeitung des Stroms im Überladeschutztest: Überarbeitung von 1/3C auf den maximalen Ladestrom, den REESS zulässt.

Hinzufügung des Überstromtests.

Es werden Anforderungen in Bezug auf den REESS-Tieftemperaturschutz und das Management von Gasemissionen hinzugefügtSitzungvon REESS, Warnung im Falle eines Betriebsausfalls der Fahrzeugsteuerungen, die den sicheren Betrieb von REESS steuern, Warnung bei thermischen Ereignissen innerhalb des REESS, Wärmeleitungsschutz und Alarmrichtliniendokument.

 

Umsetzung von Standards:

Die Norm ist ab dem Datum des Inkrafttretens bis zum 1. September 2023 in Kraft getreten. Das Änderungsdokument ECE R100 .02 und das Dokument ECE R100.03 sind parallel wirksam.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 28.09.2021