Von der EU herausgegebene Ökodesign-Verordnung

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Hintergrund

Am 16. Juni 2023 verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat Regeln mit der Bezeichnung „Ökodesign-Verordnung“, um Verbrauchern dabei zu helfen, beim Kauf informierte und nachhaltige Entscheidungen zu treffenHandy, Mobiltelefonund schnurlose Telefone sowie Tablets, um diese Geräte energieeffizienter, langlebiger und einfacher zu reparieren.Diese Verordnung folgt einem Kommissionsvorschlag vom November 2022 im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung. (siehe unsere Ausgabe 31 „ Der EU-Markt plant, die Anforderungen an die Lebensdauer der in Mobiltelefonen verwendeten Batterien hinzuzufügen“) , die darauf abzielt, die EU zu machen'Wir wollen die Wirtschaft nachhaltiger gestalten, mehr Energie sparen, den CO2-Fußabdruck verringern und Kreislaufwirtschaft unterstützen.

Die Ökodesign-Verordnung legt Mindestanforderungen für mobile und schnurlose Telefone und Tablets auf dem EU-Markt fest.Es erfordert Folgendes:

  • Die Produkte widerstehen versehentlichem Herunterfallen oder Kratzern, sind staub- und wasserfest und langlebig genug.Batterien sollten nach mindestens 800 Lade- und Entladezyklen noch mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
  • Es sollte Regeln für die Demontage und Reparatur geben.Hersteller sollten kritische Ersatzteile den Reparaturwerkstätten innerhalb von 5–10 Arbeitstagen zur Verfügung stellen.Dies sollte bis 7 Jahre nach dem Ende des Verkaufs des Produktmodells auf dem EU-Markt beibehalten werden.
  • Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades über lange Zeiträume: für mindestens 5 Jahre nach Markteinführung des Produkts.
  • lDiskriminierungsfreier Zugang für professionelle Reparaturbetriebe zu jeglicher Software oder Firmware, die für den Austausch benötigt wird.

Ökodesign und das neue Batteriegesetz

In der Präambel des neuen Batteriegesetzes heißt es: „Für Batterien, die in Mobiltelefonen und Tablets verwendet werden, sollten die Leistungs- und Haltbarkeitsanforderungen dieser Batterien durch künftige Ökodesign-Vorschriften für Mobiltelefone und Tablets festgelegt werden.“Derzeit sind die regulierten Mindestwerte für die elektrochemischen Leistungs- und Haltbarkeitsparameter von Gerätebatterien noch nicht definiert und werden 48 Monate nach Inkrafttreten des neuen Batteriegesetzes festgelegt.Bei der Festlegung dieser verbindlichen Werte wird die Kommission dies tunverlassenzu den Anforderungen der Ökodesign-Verordnungen.

Ökodesign-Anforderungen (Batterie)

Für Batterien, die in Mobiltelefonen und Tablets verwendet werden, gelten in dieser Verordnung folgende Anforderungen:

Lebensdauer der Batterie: Der Hersteller, Importeur oder autorisierte Vertreter muss sicherstellen, dass das Gerät mindestens 800 Lade- und Entladezyklen übersteht und dennoch mindestens 80 % der ursprünglichen Kapazität behält.Beim Test unter Ladebedingungen wird die Ladeleistung durch das Batteriemanagementsystem und nicht durch die Netzteilkapazität begrenzt.(Referenz: IEC EN 61960-3:2017)

Batteriemanagementsystem: Die folgenden Daten des Batteriemanagementsystems sollten in den Systemeinstellungen oder an anderen für den Endbenutzer zugänglichen Orten aufgezeichnet werden:

  1. Herstellungsdatum;
  2. Das Datum, an dem der erste Benutzer die Batterie nach der Einrichtung zum ersten Mal verwendet;
  3. Anzahl der Lade-/Entladezyklen (siehe Nennkapazität);
  4. Gesundheitszustand (verbleibende voll geladene Kapazität im Verhältnis zur Nennkapazität, die Einheit ist %).

Das Batteriemanagement sollte über eine optionale Ladefunktion verfügen, in dereine automatische Beendigung des LadevorgangseWilleWird aktiviert, wenn die Batterie auf 80 % Ladezustand geladen ist.

  1. Wenn diese Funktion aktiviert ist, kann der Hersteller, Importeur oder autorisierte Vertreter dem Gerät ermöglichen, die Batterie regelmäßig vollständig aufzuladen, um eine genaue Schätzung des Batterie-SOC zu erhalten.Benutzer können diese Funktion beim ersten Laden des Geräts auswählen oder werden während der Installation automatisch darüber informiert. Anschließend wird der Akku regelmäßig auf 80 % der vollen Kapazität aufgeladen, um die Akkulaufzeit zu verlängern.
  2. Der Hersteller, Importeur oder autorisierte Vertreter muss Energieverwaltungsfunktionen bereitstellen, die standardmäßig sicherstellen, dass der Batterie keine weitere Stromänderung zugeführt wird, nachdem die Batterie vollständig aufgeladen ist, es sei denn, sie beträgt weniger als 95 % der maximalen Ladekapazität.

Sollten Batterien herausnehmbar sein?

Es gibt zwei Methoden zur Demontage und zum Austausch der Batterie:

Normaler Ersatz (abnehmbar)

  • Verbindungselemente müssen neu geliefert oder wiederverwendet werden;
  • Der Austauschprozess muss in den folgenden Situationen durchführbar sein: ohne Werkzeuge, mit einem oder einem Satz von Werkzeugen, die mit Produkten oder Komponenten verbunden sind, mit einfachen Werkzeugen.
  • Der Austauschvorgang kann in der Nutzungsumgebung durchgeführt werden;
  • Der Austauschvorgang sollte von Laien durchführbar sein.

Professionelle Wartung (nicht entfernbar)

  • Der Batteriewechselprozess sollte den angegebenen Standards entsprechen.Der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte stellt Ersatzteile für Batterien zur VerfügungReparaturbetriebe,einschließlich der erforderlichen Befestigungsmittel (sofern nicht wiederverwendbar) und bis mindestens 7 Jahre nach Ablauf des Datums des Inverkehrbringens;
  • Nach 500 Vollladezyklen muss der Akku vollständig geladen sein und eine Restkapazität von mindestens 83 % der Nennkapazität aufweisen;
  • Die Batterie muss eine Zyklenlebensdauer von mindestens 1.000 Vollzyklen haben und nach 1.000 Vollzyklen muss die Batterie in einem vollständig geladenen Zustand sein, wobei noch mindestens 80 % der Nennkapazität übrig sind;
  • Das Gerät sollte staubdicht sein und mindestens 30 Minuten lang in ein Meter tiefes Wasser eingetaucht werden können (IP67).

Zusammenfassung

Für die neue Ökodesign-Verordnung gilt eine Übergangsfrist von 21 Monaten.Im Vergleich zur vorherigen Entwurfsversion gibt es keine wesentlichen Änderungen und es gibt Ausnahmen für die Anforderungen an abnehmbare Batterien für Mobiltelefone und Tablets, die in die EU eingeführt werden.Dies erfordert, dass Ersatzteile und Werkzeuge für professionelles Batterieaustauschpersonal bereitgestellt werden und die Batterie die angegebene Leistung erfüllen muss.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.08.2023