Export von Lithiumbatterien – Kernpunkte der Zollbestimmungen

Kurze Beschreibung:


Projektanweisung

Export von Lithiumbatterien —Wichtige Punkteder Zollbestimmungen,
Wichtige Punkte,

▍Was ist CTIA-ZERTIFIZIERUNG?

CTIA, die Abkürzung für Cellular Telecommunications and Internet Association, ist eine gemeinnützige Bürgerorganisation, die 1984 mit dem Ziel gegründet wurde, den Nutzen für Betreiber, Hersteller und Benutzer zu gewährleisten.CTIA besteht aus allen US-Betreibern und Herstellern von Mobilfunkdiensten sowie drahtlosen Datendiensten und -produkten.Mit Unterstützung der FCC (Federal Communications Commission) und des Kongresses übernimmt CTIA einen großen Teil der Aufgaben und Funktionen, die früher von der Regierung wahrgenommen wurden.Im Jahr 1991 schuf CTIA ein unvoreingenommenes, unabhängiges und zentralisiertes Produktbewertungs- und Zertifizierungssystem für die Mobilfunkbranche.Im Rahmen des Systems müssen alle drahtlosen Produkte in Verbraucherqualität Konformitätstests bestehen und diejenigen, die den relevanten Standards entsprechen, dürfen die CTIA-Kennzeichnung verwenden und in die Regale des nordamerikanischen Kommunikationsmarktes kommen.

CATL (CTIA Authorised Testing Laboratory) vertritt Labore, die von der CTIA für Tests und Überprüfungen akkreditiert sind.Von CATL ausgestellte Testberichte würden alle von CTIA genehmigt.Während andere Testberichte und Ergebnisse von Nicht-CATL nicht anerkannt werden oder keinen Zugriff auf CTIA haben.Das von der CTIA akkreditierte CATL unterscheidet sich je nach Branche und Zertifizierung.Nur CATL, das für Batterie-Compliance-Tests und -Inspektion qualifiziert ist, hat Zugriff auf die Batteriezertifizierung für die Konformität mit IEEE1725.

▍CTIA-Batterieteststandards

a) Zertifizierungsanforderung für die Konformität des Batteriesystems mit IEEE1725 – gilt für Batteriesysteme mit einer einzelnen Zelle oder mehreren parallel verbundenen Zellen;

b) Zertifizierungsanforderung für die Konformität des Batteriesystems mit IEEE1625 – gilt für Batteriesysteme mit mehreren Zellen, die parallel oder sowohl parallel als auch in Reihe geschaltet sind;

Warme Tipps: Wählen Sie die oben genannten Zertifizierungsstandards für Batterien aus, die in Mobiltelefonen und Computern verwendet werden.Missbrauchen Sie IEE1725 nicht für Akkus in Mobiltelefonen oder IEEE1625 für Akkus in Computern.

▍Warum MCM?

Harte Technologie:Seit 2014 nimmt MCM jährlich an der von CTIA in den USA veranstalteten Batteriepack-Konferenz teil und ist in der Lage, sich schneller, präziser und aktiver über die neuesten Informationen zu informieren und neue politische Trends zu CTIA zu verstehen.

Qualifikation:MCM ist von CTIA CATL-akkreditiert und für die Durchführung aller Prozesse im Zusammenhang mit der Zertifizierung qualifiziert, einschließlich Tests, Werksaudits und Hochladen von Berichten.

Sind Lithiumbatterien als Gefahrgut eingestuft?
Ja, Lithiumbatterien gelten als Gefahrgut.
Gemäß internationalen Vorschriften wie den Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter (TDG), dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) und den von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation veröffentlichten Technischen Anweisungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg ( ICAO) fallen Lithiumbatterien unter Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, einschließlich umweltgefährdender Stoffe.
Es gibt drei Hauptkategorien von Lithiumbatterien mit fünf UN-Nummern, die nach Funktionsprinzip und Transportmethode klassifiziert sind:
Eigenständige Lithiumbatterien: Sie können weiter in Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien unterteilt werden, entsprechend den UN-Nummern UN3090 bzw. UN3480.
In Geräten eingebaute Lithiumbatterien: Ebenso werden sie in Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien eingeteilt, entsprechend den UN-Nummern UN3091 bzw. UN3481.
Lithiumbatteriebetriebene Fahrzeuge oder selbstfahrende Geräte: Beispiele hierfür sind Elektroautos, Elektrofahrräder, Elektroroller, Elektrorollstühle usw., entsprechend der UN-Nummer UN3171.
Benötigen Lithiumbatterien eine Gefahrgutverpackung?
Zu den Lithiumbatterien, für die gemäß den TDG-Vorschriften eine Gefahrgutverpackung erforderlich ist, gehören:
Lithium-Metallbatterien oder Lithiumlegierungsbatterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 1 g.
Lithium-Metall- oder Lithiumlegierungs-Akkus mit einem Gesamtlithiumgehalt von mehr als 2 g.
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennkapazität von mehr als 20 Wh und Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennkapazität von mehr als 100 Wh.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Lithiumbatterien, die von der Gefahrgutverpackung ausgenommen sind, weiterhin die Wattstundenangabe auf der Außenverpackung angegeben werden muss.Darüber hinaus müssen sie konforme Lithium-Batterie-Kennzeichnungen aufweisen, zu denen ein rot gestrichelter Rand und ein schwarzes Symbol gehören, das auf die Brandgefahr von Batteriesätzen und -zellen hinweist.
Welche Prüfanforderungen gelten vor dem Versand von Lithiumbatterien?
Vor dem Versand von Lithiumbatterien mit den UN-Nummern UN3480, UN3481, UN3090 und UN3091 müssen diese einer Reihe von Tests gemäß Unterabschnitt 38.3 von Teil III der Empfehlungen der Vereinten Nationen zum Transport gefährlicher Güter – Handbuch für Tests und Kriterien unterzogen werden .Die Tests umfassen: Höhensimulation, Temperaturwechseltest (hohe und niedrige Temperaturen), Vibration, Schock, externer Kurzschluss bei 55 °C, Aufprall, Quetschung, Überladung und Zwangsentladung.Diese Tests werden durchgeführt, um den sicheren Transport von Lithiumbatterien zu gewährleisten.


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