Die Vereinten Nationen entwickeln ein gefahrenbasiertes System zur Klassifizierung vonLithiumbatterien,
Lithiumbatterien,
Seit 25thIm August 2008 gab das koreanische Ministerium für Wissensökonomie (MKE) bekannt, dass das Nationale Normungskomitee in der Zeit zwischen Juli 2009 und Dezember 2010 ein neues einheitliches nationales Zertifizierungszeichen mit dem Namen KC-Zeichen einführen wird, das die koreanische Zertifizierung ersetzt. Sicherheitszertifizierung für Elektrogeräte Das KC-Zertifizierungssystem (KC Certification) ist ein verbindliches und selbstregulierendes Sicherheitsbestätigungssystem gemäß dem Electrical Appliances Safety Control Act, ein System, das die Sicherheit bei Herstellung und Verkauf zertifiziert.
Der Unterschied zwischen obligatorischer Zertifizierung und Selbstregulierung(freiwillig)Sicherheitsbestätigung::
Für den sicheren Umgang mit Elektrogeräten ist die KC-Zertifizierung in obligatorische und selbstregulierende (freiwillige) Sicherheitszertifizierungen zur Einstufung der Gefahren des Produkts unterteilt. Gegenstand der obligatorischen Zertifizierung sind Elektrogeräte, die durch ihre Struktur und Anwendungsmethoden verursacht werden können schwerwiegende gefährliche Folgen oder Hindernisse wie Feuer, Stromschlag verursachen. Während die Themen der selbstregulierenden (freiwilligen) Sicherheitszertifizierung auf Elektrogeräte angewendet werden, können ihre Strukturen und Anwendungsmethoden kaum ernsthafte gefährliche Folgen oder Hindernisse wie Feuer oder Stromschlag verursachen. Und die Gefahr und das Hindernis können durch die Prüfung der Elektrogeräte verhindert werden.
Alle juristischen oder natürlichen Personen im In- und Ausland, die sich mit der Herstellung, Montage oder Bearbeitung von Elektrogeräten befassen.
Beantragen Sie die KC-Zertifizierung mit einem Produktmodell, das in Basismodell und Serienmodell unterteilt werden kann.
Um Modelltyp und Design von Elektrogeräten zu verdeutlichen, wird ein eindeutiger Produktname entsprechend seiner unterschiedlichen Funktion vergeben.
A. Sekundäre Lithiumbatterien zur Verwendung in tragbaren Anwendungen oder abnehmbaren Geräten
B. Zellen unterliegen nicht dem KC-Zertifikat, unabhängig davon, ob sie verkauft oder in Batterien eingebaut werden.
C. Für Batterien, die in Energiespeichergeräten oder USVs (unterbrechungsfreie Stromversorgung) verwendet werden und deren Leistung mehr als 500 Wh beträgt, liegt der Geltungsbereich außerhalb des Geltungsbereichs.
D. Batterien, deren Volumenenergiedichte unter 400 Wh/L liegt, fallen seit 1 in den Zertifizierungsbereichst, April 2016.
● MCM arbeitet eng mit koreanischen Labors wie KTR (Korea Testing & Research Institute) zusammen und ist in der Lage, seinen Kunden die besten Lösungen mit hoher Kostenleistung und Mehrwertdiensten in Bezug auf Vorlaufzeit, Testprozess und Zertifizierung anzubieten kosten.
● Die KC-Zertifizierung für wiederaufladbare Lithiumbatterien kann durch Vorlage eines CB-Zertifikats und dessen Umwandlung in ein KC-Zertifikat erlangt werden. Als CBTL des TÜV Rheinland kann MCM Berichte und Zertifikate anbieten, die direkt für die Umwandlung des KC-Zertifikats beantragt werden können. Und die Vorlaufzeit kann verkürzt werden, wenn CB und KC gleichzeitig angewendet werden. Darüber hinaus wird der entsprechende Preis günstiger sein.
Bereits im Juli 2023, auf der 62. Sitzung des Wirtschafts-Expertenunterausschusses der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter, bestätigte der Unterausschuss den Arbeitsfortschritt der Informellen Arbeitsgruppe (IWG) zum Gefahrenklassifizierungssystem für Lithiumzellen und -batterien und stimmte der Überprüfung des Verordnungsentwurfs durch die IWG zu und überarbeitete die Gefahrenklassifizierung des „Modells“ und das Testprotokoll des Handbuchs für Tests und Kriterien.
Derzeit wissen wir aus den neuesten Arbeitsdokumenten der 64. Sitzung, dass die IWG einen überarbeiteten Entwurf des Gefahrenklassifizierungssystems für Lithiumbatterien vorgelegt hat (ST/SG/AC.10/C.3/2024/13). Die Sitzung findet vom 24. Juni bis 3. Juli 2024 statt, dann wird der Unterausschuss den Entwurf prüfen.
Gefahrenklassifizierung und UN-Nummer für Lithiumzellen und -batterien, Natriumionenzellen und -batterien hinzugefügt
Der Ladezustand der Batterie während des Transports sollte gemäß den Anforderungen der Gefahrenkategorie bestimmt werden, zu der sie gehört.
Sonderbestimmungen 188, 230, 310, 328, 363, 377, 387, 388, 389, 390 ändern;
Neuer Verpackungstyp hinzugefügt: PXXX und PXXY;