Die Vereinten Nationen entwickeln ein gefahrenbasiertes System zur Klassifizierung von Lithiumbatterien

Kurzbeschreibung:


Projektanweisung

Vereinte Nationenentwickelt ein gefahrenbasiertes System zur Klassifizierung von Lithiumbatterien,
Vereinte Nationen,

▍Dokumentenanforderung

1. UN38.3-Testbericht

2. 1,2-m-Falltestbericht (falls zutreffend)

3. Akkreditierungsbericht des Transportwesens

4. Sicherheitsdatenblatt (falls zutreffend)

▍Teststandard

QCVN101:2016/BTTTT (siehe IEC 62133:2012)

▍Testgegenstand

1. Höhensimulation 2. Wärmetest 3. Vibration

4. Schock 5. Externer Kurzschluss 6. Stoß/Quetschung

7. Überladung 8. Zwangsentladung 9. Testbericht aus 1,2 m Fallhöhe

Anmerkung: T1-T5 wird der Reihe nach mit denselben Proben getestet.

▍ Etikettenanforderungen

Labelname

Calss-9 Verschiedene gefährliche Güter

Nur Frachtflugzeuge

Etikett zum Betrieb der Lithiumbatterie

Bild beschriften

sajhdf (1)

 sajhdf (2)  sajhdf (3)

▍Warum MCM?

● Der Initiator von UN38.3 im Transportbereich in China;

● über die Ressourcen und professionellen Teams verfügen, die in der Lage sind, UN38.3-Schlüsselknoten im Zusammenhang mit chinesischen und ausländischen Fluggesellschaften, Spediteuren, Flughäfen, Zollbehörden, Regulierungsbehörden usw. in China genau zu interpretieren;

● über Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, die Kunden von Lithium-Ionen-Batterien dabei helfen können, „alle Flughäfen und Fluggesellschaften in China einmal zu testen und reibungslos zu passieren“;

● Verfügt über die erstklassigen technischen Dolmetscherfähigkeiten nach UN38.3 und eine haushälterische Servicestruktur.

Bereits im Juli 2023, bei der 62. Sitzung desVereinte NationenDer Unterausschuss der Wirtschaftsexperten für den Transport gefährlicher Güter bestätigte den Arbeitsfortschritt der informellen Arbeitsgruppe (IWG) zum Gefahrenklassifizierungssystem für Lithiumzellen und -batterien und stimmte der Überprüfung des Verordnungsentwurfs und der Überarbeitung durch die IWG zu Gefahrenklassifizierung des „Modells“ und das Prüfprotokoll des Handbuchs Prüfungen und Kriterien.
Derzeit wissen wir aus den neuesten Arbeitsdokumenten der 64. Sitzung, dass die IWG einen überarbeiteten Entwurf des Gefahrenklassifizierungssystems für Lithiumbatterien vorgelegt hat (ST/SG/AC.10/C.3/2024/13). Die Sitzung findet vom 24. Juni bis 3. Juli 2024 statt, dann wird der Unterausschuss den Entwurf prüfen.
Die wichtigsten Änderungen der Gefahrenklassifizierung von Lithiumbatterien sind wie folgt:
Vorschriften
Gefahrenklassifizierung und UN-Nummer für Lithiumzellen und -batterien, Natriumionenzellen und -batterien hinzugefügt
Der Ladezustand der Batterie während des Transports sollte gemäß den Anforderungen der Gefahrenkategorie bestimmt werden, zu der sie gehört.
Sonderbestimmungen 188, 230, 310, 328, 363, 377, 387, 388, 389, 390 ändern;
Neuer Verpackungstyp hinzugefügt: PXXX und PXXY;
Testanforderungen und Klassifizierungsflussdiagramme hinzugefügt, die für die Gefahrenklassifizierung erforderlich sind;
T.9: Zellausbreitungstest
T.10: Bestimmung des Zellgasvolumens
T.11: Batterieausbreitungstest
T.12: Bestimmung des Batteriegasvolumens
T.13: Bestimmung der Zellgasentflammbarkeit


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