Die 5. CRS-Produkte wurden auf den 1. Oktober verschoben.
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Zur Sicherheit von Personen und Eigentum richtet die malaysische Regierung ein Produktzertifizierungssystem ein und überwacht elektronische Geräte, Informations- und Multimediageräte sowie Baumaterialien. Kontrollierte Produkte können nur nach Erhalt des Produktzertifizierungszertifikats und der Kennzeichnung nach Malaysia exportiert werden.
SIRIM QAS, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Malaysian Institute of Industry Standards, ist die einzige ausgewiesene Zertifizierungseinheit der malaysischen nationalen Regulierungsbehörden (KDPNHEP, SKMM usw.).
Die Sekundärbatteriezertifizierung wird vom KDPNHEP (malaysisches Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherangelegenheiten) als einzige Zertifizierungsstelle benannt. Derzeit können Hersteller, Importeure und Händler eine Zertifizierung bei SIRIM QAS beantragen und die Prüfung und Zertifizierung von Sekundärbatterien im lizenzierten Zertifizierungsmodus beantragen.
Die Sekundärbatterie unterliegt derzeit einer freiwilligen Zertifizierung, wird aber bald in den Geltungsbereich der obligatorischen Zertifizierung fallen. Das genaue verbindliche Datum hängt von der offiziellen Ankündigungszeit Malaysias ab. SIRIM QAS hat bereits damit begonnen, Zertifizierungsanfragen entgegenzunehmen.
Sekundärbatterie-Zertifizierungsstandard: MS IEC 62133:2017 oder IEC 62133:2012
● Aufbau eines guten technischen Austauschs und Informationsaustauschkanals mit SIRIM QAS, der einen Spezialisten beauftragte, der sich ausschließlich mit MCM-Projekten und -Anfragen befasst und die neuesten, genauen Informationen zu diesem Bereich weitergibt.
● SIRIM QAS erkennt MCM-Testdaten, sodass Proben im MCM getestet werden können, anstatt nach Malaysia geliefert zu werden.
● Bereitstellung eines One-Stop-Service für die malaysische Zertifizierung von Batterien, Adaptern und Mobiltelefonen.
Das indische Ministerium für Zivilluftfahrt hat am 12. März 2021 offiziell die „Unmanned Aircraft System Rules 2021“ (The Unmanned Aircraft System Rules, 2021) erlassen, die unter der Aufsicht der Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGCA) stehen. Die Zusammenfassung der Vorschriften lautet wie folgt:
• Für den Import, die Herstellung, den Handel, den Besitz oder den Betrieb von Drohnen ist es für Einzelpersonen und Unternehmen obligatorisch, eine Genehmigung der DGCA einzuholen.
• Die NPNT-Richtlinie (No Permission-No Take-off) wurde für alle UAS mit Ausnahme derjenigen der Nano-Kategorie eingeführt.
• Mikro- und Klein-UAS dürfen nicht über 60 m bzw. 120 m fliegen.
• Alle UAS, mit Ausnahme der Nano-Kategorie, müssen unter anderem mit blinkenden Antikollisions-Blitzlichtern, Flugdatenprotokollierungsfunktionen, einem sekundären Überwachungsradartransponder, einem Echtzeit-Tracking-System und einem 360-Grad-Kollisionsvermeidungssystem ausgestattet sein.
• Alle UAS, einschließlich der Nano-Kategorie, müssen unter anderem mit einem globalen Navigationssatellitensystem, einem autonomen Flugterminierungssystem oder der Option „Rückkehr zur Heimat“, Geo-Fencing-Fähigkeit und Flugsteuerung ausgestattet sein.
• UAS dürfen nicht an strategischen und sensiblen Standorten fliegen, einschließlich in der Nähe von Flughäfen, Verteidigungsflughäfen, Grenzgebieten, militärischen Einrichtungen/Einrichtungen und Gebieten, die vom Innenministerium als strategische Standorte/lebenswichtige Einrichtungen ausgewiesen sind.