Die Marktordnung der Europäischen Union (EU) 20191020 hat die Verantwortlichkeit der EU durchgesetzt

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Am 16. Juli 2021 trat die neue EU-Warensicherheitsverordnung, die EU-Marktverordnung (EU) 2019/1020, in Kraft und wurde durchsetzbar. Die neuen Vorschriften verlangen, dass Produkte, die das CE-Zeichen tragen, eine Person in der EU als Compliance-Ansprechpartner haben müssen (sogenannte „EU-Verantwortliche Person“). Diese Anforderung gilt auch für online verkaufte Produkte. Mit Ausnahme von Medizinprodukten Zivile Explosionen und bestimmte Aufzugs- und Seilbahnanlagen, alle Waren, die das CE-Zeichen tragen, fallen unter diese Verordnung. Wenn Sie Waren verkaufen, die das CE-Zeichen tragen und außerhalb der EU hergestellt wurden, müssen Sie bis zum 16. Juli 2021 sicherstellen, dass:

► Für diese Waren gibt es einen Verantwortlichen in der Europäischen Union.

► Waren mit dem CE-Logo tragen die Kontaktdaten des Verantwortlichen. Solche Etiketten können auf Waren, Warenverpackungen, Paketen oder Begleitdokumenten angebracht werden. Verantwortliche Person der EU

► Ein in der EU ansässiger Hersteller oder eine Marke·

► Ein Importeur (per Definition in der EU ansässig), wenn der Hersteller nicht in der Union ansässig ist·

► Ein bevollmächtigter Vertreter (per Definition in der EU ansässig), der vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, den bevollmächtigten Vertreter zu benennen, die Aufgaben im Namen des Herstellers auszuführen·

► Ein in der EU ansässiger Fulfillment-Dienstleister, bei dem kein Hersteller, Importeur oder autorisierter Vertreter in der Union ansässig istDie Handlung der EU-Verantwortlichen

► die Konformitäts- oder Leistungserklärung den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung zu halten und dieser Behörde alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zum Nachweis der Konformität des Produkts in einer für diese Behörde leicht verständlichen Sprache erforderlich sind.

► wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein Produkt ein Risiko darstellt, die Marktüberwachungsbehörden darüber informieren.

► Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden, einschließlich der Befolgung einer begründeten Aufforderung, um sicherzustellen, dass die sofortigen, notwendigen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um jeden Fall der Nichteinhaltung der Anforderungen zu beheben.Jeder Verstoß gegen die AnforderungHandlungen einer verantwortlichen Person in der EU werden als Gesetzesverstoß gewertet und das Produkt wird vom EU-Markt ausgeschlossen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 10. September 2021