REACH-Einführung

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Überblick:

Die REACH-Richtlinie steht für Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals ist das EU-Gesetz für den vorbeugenden Umgang mit allen auf den Markt gelangenden Chemikalien.Es rverlangt, dass alle in Europa importierten und produzierten Chemikalien eine umfassende Reihe von Verfahren wie Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung durchlaufen müssen. Für alle Waren muss ein Registrierungsdossier vorliegen, in dem die chemischen Inhaltsstoffe aufgeführt und beschrieben sind, wie sie vom Hersteller verwendet werdenssowie ein Toxizitätsbewertungsbericht.

Deklarationsprozess:

1Anmeldung

Erfordernisvon rDie Registrierungsausbildung ist in vier Klassen unterteilt.Die Anforderung basiert aufDieMenge vonchemische Substanzen,reichendvon 1 bis 1000 Tonnen; desto größerMenge chemischer Substanzen, desto mehr Registrierungsinformationen sind erforderlich. Wenn die registrierte Tonnage überschritten wird,eine höhere Klasse vonInformationen und aktualisierte Informationen sind erforderlich.

2Auswertung

Die Bewertung umfasst sowohl eine Dossierbewertung als auch eine Stoffbewertung. Die Dossierbewertung umfasst eine Überprüfung des TestentwurfsBerichteund eine RegistrierungsfirmaInformationRezension.

  • Überprüfung des EntwurfstestsBerichtewird von Registranten oder nachgeschalteten Anwendern mit einer jährlichen Produktionsmenge von 100 Tonnen oder mehr angefordert;
  • AnmeldungKonformitätRezension ist ein BeispielUmfragevondas Dossier von 100 Tonnen oder mehr fristgerecht eingereicht, um zu sehen, ob sie die regulatorischen Anforderungen erfüllen oder nicht.
  • SubstanzAuswertungIstzu bewertenAuswirkungen von Stoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt basierend auf den Materialien im Dossier, Prüfung auf das Vorhandensein von Stoffen aus der SVHC-Kandidatenliste(Stoffe vonSehrGroße Sorge).

3Genehmigung

Für Chemikalien, die bestimmte gefährliche Eigenschaften haben und vonsehrFür besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) muss ein Dossier bei der EU-Chemikalienagentur sowie der Aufsichtskommission zur Risikobewertung und zum Antrag auf Zulassung eingereicht werden. Dazu gehören:

  • CMR-Kategorie:cArcinogene, Mutagene, Substanzen, die für das Fortpflanzungssystem toxisch sind
  • PBT-Kategorie:ppersistente, bioakkumulierbare toxische Substanzen
  • vPvB-Kategorie:sehrpebeständigUndsehrbioakkumulierbare Stoffe

4Beschränkung

TDie Einfuhr oder Produktion wird eingeschränkt, wenn davon ausgegangen wird, dass die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die sich aus dem Stoff, seiner Konfiguration oder seiner Herstellung, seinem Inverkehrbringen oder seiner Verwendung ergeben, nicht ausreichend beherrscht werden.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 31. August 2022