Fortschritte beim neuen delegierten Rechtsakt der EU zum Batteriegesetz

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Der Fortschritt der delegierten Rechtsakte im Zusammenhang mit dem neuen EU-Batteriegesetz ist wie folgt

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Zusammenfassung

行为Art der Handlung

1

Batterien für Elektrofahrzeuge – Klassen des CO2-Fußabdruck-Labels (delegierter Rechtsakt)

2026.Q1

Die Batterieverordnung enthält Anforderungen an den CO2-Fußabdruck über den Lebenszyklus mehrerer Batteriekategorien, deren Einzelheiten in den Durchführungsvorschriften festgelegt werden müssen. Um die CO2-Fußabdruck-Anforderungen für Batterien von Elektrofahrzeugen umzusetzen, legt dieses Gesetz die CO2-Fußabdruck-Kennzeichnungsklassen für diese Batterien fest.

Delegierte Verordnung

2

Altbatterien – Format, das von den nationalen Behörden für die Berichterstattung über Sammlung und Behandlung verwendet werden soll

2025.Q3

Die EU-Gesetzgebung zu Batterien verlangt von den Behörden in den EU-Ländern, der Kommission die Menge der in ihrem Hoheitsgebiet gelieferten und gesammelten Batterien nach Kategorie und Chemie zu melden. Sie müssen außerdem über die Recyclingeffizienz und die Materialrückgewinnung berichten und einen Qualitätskontrollbericht vorlegen. Diese Initiative legt die zu verwendenden Formate fest, um einheitliche Bedingungen für die Berichterstattung sicherzustellen.

Durchführungsverordnung

3

Industriebatterien – Methodik zum CO2-Fußabdruck (delegierter Rechtsakt)

2025.Q4

Die Batterieverordnung enthält Anforderungen an den CO2-Fußabdruck über den Lebenszyklus mehrerer Batteriekategorien, deren Einzelheiten in den Durchführungsvorschriften festgelegt werden müssen. Dieses Gesetz legt die Methode zur Berechnung und Überprüfung des CO2-Fußabdrucks über den Lebenszyklus von Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh fest, mit Ausnahme derjenigen mit externer Speicherung.

Delegierte Verordnung

4

Nachhaltige Batterien: Anerkennung von Batterie-Due-Diligence-Programmen (Informationspflichten)Hinweis: Die Batterie-Due-Diligence gilt für Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro im Geschäftsjahr.

2025.Q3

Die Batterieverordnung verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, um den gesellschaftlichen und ökologischen Risiken zu begegnen, die von vier Schlüsselmineralien (Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel) in den Batterien ausgehen, die sie auf den EU-Markt bringen. 

 

Durchführungsverordnung

5

Nachhaltige Batterien: Bewertung/Anerkennung von Batterie-Due-Diligence-Programmen (Kriterien und Methodik)

2025.Q3

Die Batterieverordnung verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, um den gesellschaftlichen und ökologischen Risiken zu begegnen, die von vier Schlüsselmineralien (Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel) in den Batterien ausgehen, die sie auf den EU-Markt bringen.Dafür sind anerkannte Sorgfaltspflichten von zentraler Bedeutung.

Dieses Gesetz legt die Kriterien und Methoden fest, die die Kommission zur Bewertung und Anerkennung von Batterie-Due-Diligence-Systemen verwenden wird.

Delegierte Verordnung

6

Abfallbehandlung – Änderung des europäischen Abfallverzeichnisses zur Behandlung von Altbatterien und Abfällen aus deren Behandlung

2024.Q4

Um das Abfallmanagement zu erleichtern, bietet das Europäische Abfallverzeichnis eine einheitliche Terminologie für die Klassifizierung von Abfällen in der gesamten EU, einschließlich gefährlicher Abfälle.Die Kommission beabsichtigt, diese Liste zu überarbeiten, um neue Batteriechemien und sich schnell ändernde Herstellungs- und Recyclingprozesse zu berücksichtigen. Ziel ist es dabei, die Identifizierung, Überwachung und Rückverfolgbarkeit der verschiedenen Abfallströme zu verbessern und deren Status als gefährlicher/ungefährlicher Abfall zu klären.

Delegierte Entscheidung

7

Berechnungs- und Überprüfungsmethodik der Quoten für die Recyclingeffizienz und die Rückgewinnung von Materialien aus Altbatterien

2024.Q4

Die Batterieverordnung verlangt von der EG, eine Methode zur Berechnung und Überprüfung der Effizienz von Batterierecyclingprozessen und der Rückgewinnung von Materialien festzulegen. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor zu unterstützen und eine hohe Qualität der Materialrückgewinnung, insbesondere kritischer und strategischer Rohstoffe, sicherzustellen. Die Berechnungs- und Verifizierungsmethodik ist wichtig, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Recyclern zu gewährleisten und Rechtssicherheit hinsichtlich der Anforderungen innerhalb der EU zu schaffen.

Delegierte Verordnung

8

Batterien für Elektrofahrzeuge – Methodik zum CO2-Fußabdruck

Feedback-Zeitraum

30. April – 28. Mai 2024

Die Batterieverordnung enthält Anforderungen an den CO2-Fußabdruck über den Lebenszyklus mehrerer Batteriekategorien, deren Einzelheiten in den Durchführungsvorschriften festgelegt werden müssen. Als ersten Schritt zur Umsetzung der CO2-Fußabdruckanforderungen für Batterien von Elektrofahrzeugen legt dieses Gesetz die Methode zur Berechnung und Überprüfung ihres CO2-Fußabdrucks über den gesamten Lebenszyklus fest.

Delegierte Verordnung

9

Batterien – Format der CO2-Fußabdruck-Erklärung Die Batterieverordnung enthält Anforderungen an den CO2-Fußabdruck über den Lebenszyklus mehrerer Batteriekategorien, deren Einzelheiten in der Durchführungsverordnung festgelegt werden müssen. Dieses Gesetz legt das Format fest, das Unternehmen bei der Angabe des CO2-Fußabdrucks ihrer Batterien verwenden müssen.

Durchführungsverordnung

Dabei muss man sich auf die Methode zum CO2-Fußabdruck von Elektrofahrzeugbatterien, das Deklarationsformat für den CO2-Fußabdruck, die Klassifizierung des CO2-Fußabdrucks von Elektrofahrzeugen und die Methode zum CO2-Fußabdruck von Industriebatterien konzentrieren.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 23.09.2024