In Einzelverpackungen versendete Lithiumbatterien müssen einen 3-m-Stapeltest durchführen

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Die IATA hat DGR 64. offiziell veröffentlicht, das am 1. Januar 2023 umgesetzt wird. Die folgenden Änderungen wurden am Lithiumbatterieabschnitt von DGR 64. vorgenommen.

Klassifizierungsänderung

3.9.2.6 (g): Für in Geräten eingebaute Knopfzellen sind keine Prüfzusammenfassungen mehr erforderlich.

Packungsanleitungändern

  • PI 965 & PI 968 (Verpackungshinweise für den separaten Versand von Lithiumbatterien)

Zusätzliche Anforderungen – Abschnitt IA: Hinzufügung von Zellen zu den Anforderungen für Batterien über 12 kg.

Zusätzliche Anforderungen – Abschnitt IB: Hinzufügung eines 3-m-Stapeltests für Verpackungsteile.

3m StapelingprüfenAnforderungen:

Stapelhöhe: 3 m (mit Testmuster) – getestet durch Umrechnung der Anzahl und des Gewichts der gestapelten Verpackungsteile in Druck.

Testzeit: 24h;

Voraussetzungen für das Bestehen: Keine Beschädigung der Batteriezellen oder Batterien.

  • PI 966 & PI 969 (Verpackungsanleitung für zusammengepackte Lithiumbatterien und Geräte)

Zusätzliche Anforderungen – Abschnitt II: Die Außenverpackung muss die Anforderungen von 5.0.2.4, 5.0.2.6.1 und 5.0.2.12.1 erfüllen: Wenn die Batterie und die Ausrüstung getrennt verpackt und dann in einer Außenverpackung verpackt werden, muss eine 1.2 Der Falltest kann an der Verpackung der Lithiumbatterie oder am gesamten Paket durchgeführt werden.

Umverpackungen – Abschnitt II: Neu hinzugefügte Anforderung: Die Verpackungselemente sind in einer Kunststoffverpackung gesichert und die beabsichtigte Funktion jeder Verpackung darf nicht beeinträchtigt werden.

  • PI 967 & PI 970 (Verpackungsanweisungen für in Geräten eingebaute Lithiumbatterien)

Zusätzliche Anforderungen – Abschnitt I und II: Die äußere Verpackung der Ausrüstung muss den Anforderungen von 5.0.2.4 und 5.0.2.6.1 entsprechen. Große Ausrüstung kann unverpackt oder auf Paletten transportiert werden, wenn ein wirksamer Schutz gewährleistet ist

Umverpackungen – Abschnitt II: Neu hinzugefügte Anforderung: Die Verpackungselemente sind in einer Kunststoffverpackung gesichert und die beabsichtigte Funktion jeder Verpackung darf nicht beeinträchtigt werden.

Etikettenänderung

7.1.5.5.4 Auf dem Betriebsschild für Lithiumbatterien ist keine Kontaktnummer mehr erforderlich (siehe unten rechts).Das Betriebskennzeichendiagramm für den DGR 63 ist links dargestellt und kann bis zum 31. Dezember 2026 weiter verwendet werden.

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Warmer Tipp:Die größte Änderung von DGR 64 bei Lithiumbatterien besteht darin, dass der 3-m-Stapeltest der Verpackungsteile hinzugefügt wird, wenn die Lithiumbatterie separat transportiert wird. Dieser Test erfordert 3 Verpackungsteile und die Testzeit benötigt 24 Stunden, wenn man bedenkt, dass diese Anforderung neu ist Es wird erwartet, dass die Anzahl der Prophase-Projekte sehr groß ist, daher sollten die Proben vorbereitet und der Test im Voraus abgeschlossen werden.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. Okt. 2022