Einführung der EU-Universalladegerätrichtlinie

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HINTERGRUND

Bereits am 16. April 2014 hat die Europäische Union das herausgegebenFunkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED), in demIn Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe a wurde festgelegt, dass Funkgeräte den grundlegenden Anforderungen für den Anschluss an Universalladegeräte entsprechen müssen. Die Interoperabilität zwischen Funkgeräten und Zubehör wie Ladegeräten vereinfacht die Verwendung von Funkgeräten und reduziert unnötigen Abfall und Kosten. Außerdem ist die Entwicklung eines gemeinsamen Ladegeräts für bestimmte Kategorien oder Klassen von Funkgeräten erforderlich, insbesondere zum Nutzen der Verbraucher und anderer Endverbraucher -Benutzer.

Anschließend erließ die Europäische Union am 7. Dezember 2022 die Änderungsrichtlinie(EU) 2022/2380- die Universal-Ladegerät-Richtlinie, um die spezifischen Anforderungen für Universal-Ladegeräte in der RED-Richtlinie zu ergänzen. Ziel dieser Überarbeitung ist es, den beim Verkauf von Funkgeräten anfallenden Elektroschrott zu reduzieren und den Rohstoffabbau sowie die Kohlendioxidemissionen bei der Herstellung, dem Transport und der Entsorgung von Ladegeräten zu minimieren und so eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Um die Umsetzung der Universal-Ladegerät-Richtlinie besser voranzutreiben, hat die Europäische Union die veröffentlichtC/2024/2997Mitteilung vom 7. Mai 2024, die als dientein Leitfaden für die Universal-Ladegerät-Richtlinie.

Im Folgenden finden Sie eine Einführung in den Inhalt der Universal-Ladegerät-Richtlinie und des Leitliniendokuments.

 

Richtlinie für universelle Ladegeräte

Anwendungsbereich:

Es gibt insgesamt 13 Kategorien von Funkgeräten, darunter Smartphones, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, tragbare Videospielkonsolen, tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme und Laptops.

Spezifikation:

Funkgeräte sollten ausgestattet sein mitUSB Typ-CLadeanschlüsse, die den Anforderungen entsprechenEN IEC 62680-1-3:2022Standard sein und dieser Port sollte jederzeit zugänglich und bedienbar bleiben.

Möglichkeit, das Gerät mit einem Kabel aufzuladen, das EN IEC 62680-1-3:2022 entspricht.

Funkgeräte, die unter bestimmten Bedingungen aufgeladen werden könnenüber 5V Spannung/3A

Strom/15W Leistungsollte das unterstützenUSB PD (Power Delivery)Schnellladeprotokoll gemäßEN IEC 62680-1-2:2022.

Anforderungen an Etikett und Kennzeichnung

(1)Markierung des Ladegeräts

Unabhängig davon, ob das Funkgerät mit einem Ladegerät geliefert wird oder nicht, muss das folgende Etikett deutlich und sichtbar auf der Oberfläche der Verpackung aufgedruckt sein, wobei die Abmessung „a“ größer oder gleich 7 mm sein muss.

 

Funkgeräte mit Ladegeräten Funkgeräte ohne Ladegeräte

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(2) Etikett

Das folgende Etikett sollte auf der Verpackung und dem Handbuch des Funkgeräts aufgedruckt sein.

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  • „XX“ stellt den numerischen Wert dar, der der Mindestleistung entspricht, die zum Laden des Funkgeräts erforderlich ist.
  • „YY“ stellt den numerischen Wert dar, der der maximalen Leistung entspricht, die erforderlich ist, um die maximale Ladegeschwindigkeit für das Funkgerät zu erreichen.
  • Wenn Funkgeräte Schnellladeprotokolle unterstützen, ist die Angabe „USB PD“ erforderlich.

Implementierungszeit:

Das verbindliche Umsetzungsdatum fürdie anderen 12 Kategorien vonFunkgeräte, ausgenommen Laptops, ist der 28. Dezember 2024, während das Umsetzungsdatum fürLaptopsist der 28. April 2026.

 

Leitfaden

Der Leitfaden erläutert den Inhalt der Universal-Ladegerät-Richtlinie in Form von Fragen und Antworten, und dieser Text enthält Auszüge einiger wichtiger Antworten.

Fragen zum Anwendungsbereich der Richtlinie

F: Gilt die Regelung der RED-Universalladegerätrichtlinie nur für Ladegeräte?

A: Ja. Die Universal-Ladegerät-Verordnung gilt für folgende Funkgeräte:

Die 13 Kategorien von Funkgeräten, die in der Universal-Ladegerät-Richtlinie festgelegt sind;

Die Funkgeräte sind mit herausnehmbaren oder eingebauten wiederaufladbaren Batterien ausgestattet;

Das Funkgerät kann kabelgebunden aufgeladen werden.

Q: TutDieFunkgeräte mit internen Batterien fallen unter die Vorschriften der REDUniversalLadegeräterichtlinie?

A: Nein, Funkgeräte mit internen Batterien, die direkt mit Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz betrieben werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der RED-Richtlinie für Universalladegeräte.

F: Sind Laptops und andere Funkgeräte, die eine Ladeleistung von mehr als 240 W benötigen, von der Regelung des Universal-Ladegeräts ausgenommen?

A: Nein, für Funkgeräte mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 240 W muss eine einheitliche Ladelösung mit einer maximalen Ladeleistung von 240 W enthalten sein.

Fragen zuRichtlinieLadesteckdosen

F: Sind neben USB-C-Buchsen auch andere Arten von Ladebuchsen erlaubt?

A: Ja, andere Arten von Ladesteckdosen sind zulässig, sofern die Funkgeräte im Geltungsbereich der Richtlinie mit der erforderlichen USB-C-Buchse ausgestattet sind.

F: Kann die 6-Pin-USB-C-Buchse zum Laden verwendet werden?

A: Nein, zum Laden können nur die in der Norm EN IEC 62680-1-3 spezifizierten USB-C-Buchsen (12, 16 und 24 Pin) verwendet werden.

Fragen bzglRichtlinie chargingpRotocols

F: Sind neben USB PD auch andere proprietäre Ladeprotokolle zulässig?

A: Ja, andere Ladeprotokolle sind zulässig, solange sie den normalen Betrieb des USB PD nicht beeinträchtigen.

F: Ist es bei Verwendung zusätzlicher Ladeprotokolle zulässig, dass Funkgeräte eine Ladeleistung von mehr als 240 W und einen Ladestrom von 5 A aufweisen?

A: Ja, sofern der USB-C-Standard und das USB-PD-Protokoll erfüllt sind, dürfen Funkgeräte eine Ladeleistung von mehr als 240 W und einen Ladestrom von 5 A aufweisen.

Fragen bzgldÄtzen undaMontagechargingdGeräte

Q :Kann radioAusrüstungWird mit Ladegerät verkaufts?

A: Ja, es kann mit oder ohne Ladegeräte verkauft werden.

F: Muss das Ladegerät, das den Verbrauchern separat vom Funkgerät zur Verfügung gestellt wird, mit dem Ladegerät identisch sein, das im Lieferumfang enthalten ist?

A: Nein, das ist nicht notwendig. Es reicht aus, ein kompatibles Ladegerät bereitzustellen.

 

TIPPS

Um auf den EU-Markt zu gelangen, müssen Funkgeräte mit ausgestattet seina USB Typ-CLadeanschlussdas entspricht demNorm EN IEC 62680-1-3:2022. Funkgeräte, die Schnellladen unterstützen, müssen ebenfalls eingehalten werdendas USB PD (Power Delivery) Schnellladeprotokoll gemäß EN IEC 62680-1-2:2022. Die Durchsetzungsfrist für die verbleibenden zwölf Gerätekategorien, mit Ausnahme von Laptops, rückt näher und die Hersteller sollten umgehend Selbstkontrollen durchführen, um die Einhaltung sicherzustellen.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 06.09.2024