Interpretation zum CO2-Fußabdruck und zum CO2-Zoll der EU

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CO2-Fußabdruck

Hintergrund und Ablauf derEU's Neue Batterieverordnung

EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien,auch bekannt als dieDie neue Batterieverordnung der EUwurde im Dezember 2020 von der EU vorgeschlagen, um die Richtlinie 2006/66/EG schrittweise aufzuheben, die Verordnung (EU) Nr. 2019/1020 zu ändern und die EU-Batteriegesetzgebung zu aktualisieren.

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Die aktuelle Batterierichtlinie (2006/66/EG), die 2006 veröffentlicht wurde, legt hauptsächlich Grenzwerte für den Grenzwert und die Kennzeichnung schädlicher Substanzen (Quecksilber, Cadmium und Blei) fest, die in auf den EU-Markt gebrachten Batterien enthalten sind, legt jedoch keine anderen Leistungsmerkmale fest Indikatoren in der Phase der Batterieproduktion, -nutzung und -recycling. DerNeue Batterieverordnung Gleicht dieses Defizit aus und schlägt eine Reihe von Anforderungen für nachhaltigere, recycelbare und sichere Batterien vor, darunter Regeln für den CO2-Fußabdruck, Mindestrecyclinggehalt, Leistungs- und Haltbarkeitsstandards usw. Die Aufnahme des CO2-Fußabdrucks in diese Änderung der Batterieverordnung hat bei den Herstellern besondere Aufmerksamkeit erregt. MCM hat in letzter Zeit eine große Anzahl diesbezüglicher Anfragen erhalten, daher bearbeiten und analysieren wir hier den Inhalt und die Anforderungen des CO2-Fußabdrucks als Referenz.

Anforderungen an den CO2-Fußabdruck 

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Kapitel 7 desNeue Batterieverordnung geht es um die CO2-Fußabdruckanforderungen für Batterien von Elektrofahrzeugen, Leichtfahrzeugen und Industriebatterien. Batterien von Elektrofahrzeugen und wiederaufladbaren Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh sollten technische Unterlagen beiliegen. Für jedes Batteriemodell und jede Produktionscharge sollte eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck vorliegen, einschließlich:

(a) Angaben zum Hersteller;

(b) Dokumente zum Batterietyp, für den die Erklärung gilt;

(c) Informationen zum geografischen Standort von Batterieproduktionsanlagen;

(d) Der CO2-Fußabdruck des Batterielebenszyklus wird in Kilogramm CO angegeben2 gleichwertig;

(e) Der CO2-Fußabdruck der Batterie in jeder Phase ihres Lebenszyklus;

(f) Die Identifikationsnummer der EU-Konformitätserklärung der Batterie

Die Berechnungsmethode des CO2-Fußabdrucks

Die Methoden zur Berechnung des CO2-Fußabdrucks sind in Anhang II aufgeführtNeue Batterieverordnung. Es gibt drei Arten:

1) Produkt-Umwelt-Fußabdruck (PEF)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013H0179&from=EN

2) Produkt-Umweltfußabdruck-Kategorieregeln (PEFCRs)

https://green-business.ec.europa.eu/environmental-footprint-methods_en

3) Internationale Vereinbarungen und technische Fortschritte im Bereich Ökobilanzierung

https://circabc.europa.eu/ui/group/6e9b7f79-da96-4a53-956f-e8f62c9d7fed/library/537534a4-9c76-40a1-b488-e9127db2befd/details?download=true

Die Berechnung des CO2-Fußabdrucks über den Lebenszyklus sollte auf der Stückliste der Materialien, Energie und Hilfsstoffe basieren, die zur Herstellung eines bestimmten Batterietyps in einem bestimmten Werk verwendet werden. Insbesondere elektronische Komponenten (z. B. Batteriemanagementeinheiten, Sicherheitseinheiten) und positive Elektrodenmaterialien tragen maßgeblich zum CO2-Fußabdruck von Batterien bei. Die CO2-Fußabdruck-Erklärung sollte sich auf den Batterietyp beziehen, der an einem bestimmten Produktionsstandort hergestellt wird. Änderungen in der Materialliste oder dem verwendeten Energiemix erfordern eine Neuberechnung des CO2-Fußabdrucks des Batteriemodells.

Leistungsbewertung des CO2-Fußabdrucks

Basierend auf der Verteilung des deklarierten CO2-Fußabdruckwerts der Batterie auf dem Markt wird die Leistungsbewertung des CO2-Fußabdrucks ermittelt, um eine Marktdifferenzierung zu erreichen. Kategorie A ist die beste Kategorie mit den geringsten Auswirkungen auf den CO2-Fußabdruck im Lebenszyklus. Die Kommission wird den maximalen Schwellenwert für den CO2-Fußabdruck im Lebenszyklus von Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh auf der Grundlage der Leistungsbewertung festlegen. Bis dahin dürfen Batterien, die den CO2-Fußabdruck-Grenzwert überschreiten, nicht mehr in die EU exportiert werden.

Datum der Umsetzung des CO2-Fußabdrucks

²Ab dem 1. Juli 2024 müssen Batterien von Elektrofahrzeugen, Batterien von leichten Transportfahrzeugen und Industriebatterien ihren CO2-Fußabdruck angeben;

²Ab dem 1. Januar 2025 müssen Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Transportfahrzeuge und Industriebatterien eine Bewertung ihrer CO2-Bilanz erfordern;

(Die Europäische Kommission wird die Ratingmethode bis zum 31. Dezember 2024 veröffentlichen)

²Ab dem 1. Juli 2027 müssen Batterien für Elektrofahrzeuge, Batterien für leichte Transportfahrzeuge und Industriebatterien mit einer Energie über 2 kWh einen maximalen Schwellenwert für den CO2-Fußabdruck im gesamten Lebenszyklus aufweisen.

(Die Europäische Kommission wird bis zum 1. Juli 2025 einen Grenzwert für den CO2-Fußabdruck festlegen.)

Kohlenstofftarif

Kurze Einführung

Mechanismus zur Anpassung der CO2-Grenze(CBAM) ist ein Sonderzoll auf Kohlendioxidemissionen auf importierte Produkte, auch bekannt als CO2-Grenzausgleichssteuer. Um das Ziel zu erreichen, die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 % zu reduzieren, hat die EU im Jahr 2021 eingeführtPassend für 55, eine Reihe von Gesetzesentwürfen einschließlich CO2-Zöllen.

Anwendungsbereich

CBAM deckt die Bereiche Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Elektrizität, Chemikalien (Wasserstoff, Ammoniak, Ammoniakwasser) und Polymere (Kunststoffprodukte) ab. Einige Länder oder Regionen sind von den entsprechenden Steuern befreit, darunter vor allem Nicht-EU-Länder oder -Regionen, die dem EU-Emissionshandelssystem beigetreten sind, oder Länder und Regionen, die das EU-Emissionshandelssystem gegenseitig anerkannt haben, jedoch mit Ausnahme von China.

Gegenstand der Besteuerung

Steuersubjekt der CBAM ist der Importeur in der EU.Importeure müssen sich bei der CBAM-Verwaltungsbehörde der EU registrieren und dürfen relevante Produkte nur nach Genehmigung importieren. Das Folgende ist die Kostenberechnungsformel:

CBAM-Gebühren = Kohlenstoffpreis pro Einheit (EUR/Tonne) x Kohlenstoffemission (Tonne)

Kohlenstoffemission (Tonnen)=cKohlenstoffemissionsintensität × Produktmenge (Tonnen)

 

Übergangszeit

CBAM wird im Oktober dieses Jahres den Probebetrieb aufnehmen. Der Zeitraum von 2023 bis 2026 wird die Übergangsphase des Probebetriebs von CBAM sein. Während des Übergangszeitraums müssen EU-Importeure lediglich vierteljährliche Emissionsdaten übermitteln (Informationen über die Gesamtmenge der importierten Produkte im Quartal, direkte und indirekte CO2-Emissionen importierter Produkte, CO2-Emissionskosten, die von importierten Produkten im Herkunftsland gezahlt werden, usw.) und müssen keine CO2-Zölle auf importierte Produkte zahlen. Ab 2027 müssen EU-Importeure eine entsprechende Menge elektronischer CBAM-Zertifikate vorlegen, d. h. es werden CO2-Zölle erhoben.

Hinweise: 1. Direkte CO2-Emissionen: Die Emission eines Produkts während der Produktion unter der direkten Kontrolle des Herstellers.

2. Indirekte CO2-Emissionen: Die Emissionen, die durch den Stromverbrauch bei der Herstellung des Produkts entstehen.

EU CBAM nutzt die Methode des gesamten Lebenszyklus zur Messung der CO2-Emissionen. Wenn ein Unternehmen keine genaue Berechnung durchführen kann, ist die standardmäßige CO2-Emissionsintensität die durchschnittliche CO2-Emissionsintensität der niedrigsten CO2-Emissionsleistung (unterste 10 %) des UnternehmensUnternehmen Herstellung der gleichen Art von Produkten im Exportland. Wenn das Unternehmen keine Daten zu CO2-Emissionen bereitstellt, wird die durchschnittliche CO2-Intensität der Unternehmen mit den niedrigsten CO2-Emissionen (unterste 5 %) verwendet, die in der EU die gleiche Art von Produkten herstellen.

Abschluss

Der CO2-Fußabdruck erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus der Batterie und umfasst Rohstoffe, Produktion, Lieferkette, Anwendung und Recycling. Die der EUNeue Batterieverordnung Die CO2-Zölle legen besonderes Augenmerk auf die CO2-Emissionen von Produkten und stellen strengere und klarere Anforderungen an die Deklaration des CO2-Fußabdrucks von Batterien, Leistungsbewertungen und -schwellenwerte sowie recycelte Materialien. Derzeit verfügt die chinesische Batterieindustrie über keine ausgereiften Standards und Methoden zur Bilanzierung des CO2-Fußabdrucks, und die Daten zum CO2-Fußabdruck von Batterien sind im Grunde leer. Unabhängig davon, ob es sich um die frühe Datendeklaration zum CO2-Fußabdruck oder um die anschließende Bewertung des CO2-Fußabdrucks und Schwellenwertvorschriften handelt, werden der Produktverkaufspreis und der Export vor große Herausforderungen gestellt. Mittlerweile haben einige inländische Batterieunternehmen kohlenstofffreie Produkte, kohlenstofffreie Geschäfte und kohlenstofffreie Fabriken auf den Markt gebracht. Auch andere Unternehmen müssen die Anforderungen der EU-Vorschriften rechtzeitig verstehen und so schnell wie möglich erfüllen, um sicherzustellen, dass der Export von Batterien und anderen Produkten in die EU den Vorschriften entspricht.

Im nächsten Monat erhalten Sie eine Interpretation der recycelbaren Komponenten von Batterien in Kapitel 8 der EU's Neue Batterieverordnung: tragbare Batterien, Batterien für leichte Transportmittel, Industriebatterien, Batterien für Elektrofahrzeuge und Autobatterien.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.07.2023