Im November 2021 schlug die ICAO-Gruppe für gefährliche Güter in einer Sitzung vor: Um das Risiko des Transports von Lithiumbatterien zu verringern, wird vorgeschlagen, den SOC-Grenzwert von 30 % in die Teile der Verpackungsanweisungen PI967, PI966, PI974, PI910 und andere Teile aufzunehmen Lithiumbatterien, die gemäß UN 3481 und UN3171 transportiert werden.
Im Folgenden sind die vorgeschlagenen Änderungen aufgeführt:
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 02.03.2022