IATA: DGR 65. wurde veröffentlicht

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Kürzlich hat die International Air Transport Association (IATA) die 65. Ausgabe der Dangerous Goods Regulations for the Carriage of Dangerous Goods by Air (DGR) veröffentlicht. Die 65. Ausgabe der DGR enthält die Überarbeitungen der ICAO TI der International Civil Aviation Organization (ICAO). ) für die Jahre 2023-2024. Außerdem wurden Änderungen an der 23. Ausgabe der Modellvorschriften eingeführt. Die Anforderungen für Batterien in DGR 65. bleiben unverändert, aber im Jahr 2025 (d. h. 66.) werden regulatorische Anforderungen für den Transport von Natriumbatterien hinzugefügt, wie in Anhang H beschrieben.

Anhang H: Detaillierte Informationen zu Änderungen, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten

  • H.1.2.7 führt eine neue Ausnahme für Datenlogger und Frachttracker ein, die mit Lithiumbatterien ausgestattet sind. Die Ausnahme wird in eckigen Klammern angezeigt, da sie noch der endgültigen Bestätigung durch die ICAO DGP bedarf.
  • Zu H.2.3.2.4.3 wurde ein Hinweis hinzugefügt, um klarzustellen, dass es keine Wattstundenbegrenzung gibt, wenn Lithium-Ionen-Batterien in mobilen Hilfsmitteln eingebaut sind.
  • H.3.9.2.7 fügt neue Kategorisierungsbestimmungen für Natrium-Ionen-Batterien hinzu.
  • Die Gefahrstoffliste wurde aktualisiert und enthält nun die folgenden neuen Einträge:

-UN 3551, Natrium-Ionen-Batterien, UN 3552, in Geräten eingebaute Natrium-Ionen-Batterien und UN 3552, mit Geräten verpackte Natrium-Ionen-Batterien, alle in Klasse 9 enthalten.

-UN 3556, Fahrzeuge, angetrieben durch Lithium-Ionen-Batterien, UN 3557, Fahrzeuge, angetrieben durch Lithium-Metall-Batterien und UN 3558, Fahrzeuge, angetrieben durch Natrium-Ionen-Batterien.

  • Überarbeitungen und Ergänzungen der Sonderbestimmungen, darunter:

-Änderungen an A88, A99, A146 und A154 gelten für Natrium-Ionen-Batterien;

-Änderungen an A185 und A214, um Verweise und Bestimmungen für Neufahrzeuge aufzunehmen, die mit Lithium-Ionen-, Lithium-Metall- und Natrium-Ionen-Batterien betrieben werden.

  • Änderungen und Ergänzungen der Packungsbeilage, darunter:

-Änderungen an PI952, um Bestimmungen für Fahrzeuge aufzunehmen, die mit Lithium-Ionen-, Lithium-Metall- und Natrium-Ionen-Batterien betrieben werden.

-Hinzufügung von drei neuen Verpackungsanweisungen für UN 3551-Natriumionenbatterien, UN 3552 Natriumionenbatterien, die in Geräten eingebaut sind, und UN 3552 Natriumionenbatterien, die mit Geräten verpackt sind. Änderungen an der „Lithium-Batterie-Kennzeichnung“, um auf die neue Natrium-Ionen-Batterie-Nummerierung der Vereinten Nationen zu verweisen. Diese Markierung wird zur „Batteriemarkierung“.

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 17. November 2023