„EU-BEvollmächtigter Vertreter“ bald verpflichtend

 

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Die EU-Produktsicherheitsverordnung EU 2019/1020 tritt am 16. Juli 2021 in Kraft. Die Verordnung verlangt, dass die Produkte (d. h. CE-zertifizierte Produkte), die auf die Vorschriften oder Richtlinien in Kapitel 2 Artikel 4-5 anwendbar sind, über eine autorisierte Genehmigung verfügen müssen Vertreter mit Sitz in der EU (außer im Vereinigten Königreich) und die Kontaktinformationen können auf das Produkt, die Verpackung oder die Begleitdokumente geklebt werden.

Richtlinien in Bezug auf Batterien oder elektronische Geräte, die in Artikel 4–5 aufgeführt sind, sind: -2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, 2014/30/EU EMC; 2014/35/EU LVD-Niederspannungsrichtlinie, 2014/53/EU Funkgeräterichtlinie.

Anhang: Screenshot der Verordnung

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Wenn die von Ihnen verkauften Produkte das CE-Zeichen tragen und außerhalb der EU hergestellt werden, stellen Sie vor dem 16. Juli 2021 sicher, dass diese Produkte über die Informationen autorisierter Vertreter in Europa (außer im Vereinigten Königreich) verfügen. Produkte ohne autorisierte Vertreterinformationen gelten als illegal.

※ Quelle::

1VerordnungEU 2019/1020

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32019R1020

 


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 17. Juni 2021