Konformitätsbewertungsverfahren der neuen Batterieverordnung der EU

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Was ist Konformitätsbewertung?

Das Konformitätsbewertungsverfahren soll sicherstellen, dass Hersteller alle geltenden Anforderungen erfüllen, bevor sie ein Produkt auf den EU-Markt bringen, und es wird durchgeführt, bevor das Produkt verkauft wird. Das Hauptziel der Europäischen Kommission besteht darin, dazu beizutragen, dass unsichere oder nicht konforme Produkte nicht auf den EU-Markt gelangen. Gemäß den Anforderungen der EU-Resolution 768/2008/EG umfasst das Konformitätsbewertungsverfahren insgesamt 16 Modi in 8 Modulen. Die Konformitätsbewertung umfasst im Allgemeinen die Entwurfsphase und die Produktionsphase.

Konformitätsbewertungsverfahren der neuen Batterieverordnung

Die der EUNeue Batterieverordnungverfügt über drei Konformitätsbewertungsmodi, und der anwendbare Bewertungsmodus wird entsprechend den Anforderungen der Produktkategorie und der Produktionsmethoden ausgewählt.

1) Batterien, die die Materialbeschränkungen, Leistungshaltbarkeit, Sicherheit der stationären Energiespeicherung, Kennzeichnung und andere Anforderungen der EU-Batterieverordnung erfüllen müssen:

Serienproduktion: Modus A – Interne Produktionskontrolle oder Modus D1 – Qualitätssicherung des Produktionsprozesses

Nichtserienfertigung: Modus A – Interne Produktionskontrolle oder Modus G – Konformität basierend auf der Einzelprüfung

2) Batterien, die den CO2-Fußabdruck und die Anforderungen an recyceltes Material erfüllen müssen:

Serienproduktion: Modus D1 – Qualitätssicherung des Produktionsprozesses

Nicht-Serienproduktion: Modus G – Konformität basierend auf der Einheitenverifizierung

Vergleich verschiedener Modi

Dokumentationen

Bild 1

Technische Dokumente::

(A) Eine allgemeine Beschreibung der Batterie und ihres Verwendungszwecks;

(B) Konzeptentwurf und Fertigungszeichnungen sowie Schemata von Komponenten und Unterkomponenten und Schaltkreise;

(C) Beschreibung und Erklärung, die zum Verständnis der in erwähnten Zeichnungen und Schemata erforderlich sind Punkt (b) und den Betrieb der Batterie

(D) Probenahmeetikett;

(e) Eine Liste harmonisierter Normen, die zur Konformitätsbewertung ganz oder teilweise umzusetzen sind;

(f) Wenn die in Buchstabe e genannten harmonisierten Normen und Spezifikationen nicht angewendet wurden oder nicht verfügbar sind, wird eine Lösung beschrieben, um die festgelegten geltenden Anforderungen zu erfüllen oder um zu überprüfen, ob die Batterie diese Anforderungen erfüllt.

(G) Ergebnisse durchgeführter Konstruktionsberechnungen und Tests sowie technischer oder dokumentarischer Natur Beweise verwendet.

(h) Studien, die die Werte und Kategorien von CO2-Fußabdrücken belegen, einschließlich durchgeführter Berechnungen  Dies kann unter Verwendung der im Ermächtigungsgesetz festgelegten Methoden sowie durch Nachweise und Informationen erfolgen Bestimmen Sie die Dateneingabe für diese Berechnungen. (Erforderlich für Modus D1 und G)

(i) Studien, die den Anteil der wiederhergestellten Inhalte belegen, einschließlich Berechnungen, die mithilfe durchgeführt wurden die Methodendargelegt im Ermächtigungsgesetz sowie Nachweise und Informationen zur Feststellung der Dateneingabe in diese Berechnungen; (Erforderlich für Modus D1 und G)

(J) Testbericht.

Vorlage zur Konformitätserklärung:

1. Name des Batteriemodells (Produkt, Kategorie, Chargennummer oder Seriennummer);

2. Name und Adresse des Herstellers sowie seines autorisierten Vertreters (falls zutreffend);

3. Für diese Konformitätserklärung ist ausschließlich der Hersteller verantwortlich;

4. Der Gegenstand der Erklärung (Beschreibung der Batterie und eine rückverfolgbare Kennzeichnung, einschließlich wann  ggf. ein Bild der Batterie);

5. Der Zweck der in Nummer 4 genannten Erklärung steht im Einklang mit den einschlägigen harmonisierten EU-Gesetzgebung (unter Bezugnahme auf andere geltende EU-Gesetzgebung);

6. Verweis auf relevante harmonisierte Normen oder Verwendung allgemeiner Normen oder Verweis auf andere technische Spezifikationen, deren Einhaltung beansprucht wird;

7. Benannte Stelle (Name, Adresse, Nummer) … durchgeführt (Eingriffsbeschreibung) … und ausgestellt a Zertifikat (Angaben, einschließlich Datum und ggf. Angaben zu seiner Gültigkeit und Bedingungen) … ;

8. Weitere Informationen

    Unterzeichnet im Namen von:

(Ort und Datum der Ausstellung):

(Name und Funktion)(Unterschrift)

Beachten:

  • In der EU-Konformitätserklärung muss angegeben werden, dass das Produkt die Konformität mit den darin festgelegten Anforderungen nachgewiesen hatNeue Batterieverordnung, wie CO2-Fußabdruck, Recycling, Leistung usw.
  • Die EU-Konformitätserklärung muss die im Konformitätsbewertungsverfahren festgelegten Anforderungen enthalten. Berichte werden in elektronischer Form erstellt und auf Anfrage schriftlich zur Verfügung gestellt.

Abschluss

Von den drei Konformitätsbewertungsverfahren der neuen Batterieverordnung ist derzeit Modus A der einfachste. Da die Beteiligung der benannten Stelle nicht erforderlich ist, der Hersteller jedoch in der Entwurfsphase technische Dokumente bereitstellen muss und diese Herstellungsphase den Anforderungen der entsprechenden EU-Batterievorschriften und der CE-Richtlinie entspricht. Auf der Grundlage von Modus A fügt Modus D1 die Bewertung des Qualitätssystems und die Überwachung durch die benannte Stelle hinzu und kann nur deklariert werden, wenn sie die Anforderungen erfüllt. Im Modus G müssen Produkt- und technische Dokumente der benannten Stelle zur Prüfung und Verifizierung vorgelegt werden, die einen Bericht und eine Konformitätserklärung ausstellt. 

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Zeitpunkt der Veröffentlichung: 04.09.2023