BIS hat die Smart Registration am 3. April 2019 gestartet. Herr AP Sawhney (Sekretär MeitY), Frau Surina Rajan (DG BIS), Herr CB Singh (ADG BIS), Herr Varghese Joy (DDG BIS) und Frau Nishat S Haque (HOD-CRS) waren die Würdenträger auf der Bühne.
An der Veranstaltung nahmen auch andere Beamte von MeitY, BIS, CDAC, CMD1, CMD3 und Zoll teil. Aus der Industrie meldeten sich auch verschiedene Hersteller, Markeninhaber, autorisierte indische Vertreter, Branchenpartner und Vertreter von BIS-anerkannten Laboratorien für die Veranstaltung an.
Höhepunkte
1. Zeitpläne für den BIS Smart-Registrierungsprozess:
3. April 2019: Einführung der intelligenten Registrierung
4. April 2019: Login-Erstellung und Registrierung von Labs für die neue Anwendung
10. April 2019: Labore müssen ihre Registrierung abschließen
16. April 2019: BIS schließt Registrierungsvorgang für Labore ab
20. Mai 2019: Labore akzeptieren keine Proben ohne vom Portal generierte Testanfrage
2. Der BIS-Registrierungsprozess kann nach der Implementierung des neuen Prozesses in nur 5 Schritten abgeschlossen werden
Gegenwärtiger Prozess | Intelligente Registrierung |
Schritt 1: Login-Erstellung Schritt 2: Online-Bewerbung Schritt 3: Empfangsbestätigung in Papierform. Schritt 4: Zuteilung an den Beamten Schritt 5: Prüfung/Abfrage Schritt 6: Genehmigung Schritt 7: Gewähren Schritt 8: R – Zahlengenerierung Schritt 9: Bereiten Sie den Brief vor und laden Sie ihn hoch | Schritt 1: Login-Erstellung Schritt 2: Generierung der Testanfrage Schritt 3: Online-Bewerbung Schritt 4: Zuteilung an den Beamten Schritt 5: Prüfung/Genehmigung/Anfrage/Gewährung |
Hinweis: Schritte mit roter Schrift im aktuellen Prozess werden eliminiert und/oder im neuen „Intelligenten Registrierung“-Prozess mit der Einbeziehung des Schritts „Testanfragegenerierung“ kombiniert.
3. Der Antrag muss sehr sorgfältig ausgefüllt werden, da die einmal im Portal eingegebenen Daten nicht mehr geändert werden können.
4. Das „Affidavit cum Understanding“ ist das einzige Dokument, das bei BIS im Original in Papierform eingereicht werden muss. Von allen anderen Dokumenten müssen lediglich Kopien auf dem BIS-Portal hochgeladen werden.
5. Der Hersteller muss im BIS-Portal das Labor für die Produktprüfung auswählen. Daher kann der Testvorgang erst nach der Erstellung eines Kontos im BIS-Portal gestartet werden. Dadurch erhält BIS einen besseren Überblick über die aktuelle Belastung.
6. Das Labor lädt den Testbericht direkt auf das BIS-Portal hoch. Der Antragsteller muss den hochgeladenen Prüfbericht annehmen/ablehnen. BIZ-Beamte können erst nach der Freigabe durch den Antragsteller auf den Bericht zugreifen.
7. CCL-Aktualisierung und -Erneuerung (wenn es in einem Antrag keine Änderung im Management/Unterzeichner/AIR gibt) werden automatisiert.
8. CCL-Updates, Serienmodellerweiterungen und Markenerweiterungen dürfen nur in demselben Labor durchgeführt werden, in dem auch die ursprünglichen Tests für das Produkt durchgeführt wurden. Berichte über solche Anträge von anderen Laboren werden nicht akzeptiert. Die BIZ wird ihre Entscheidung jedoch noch einmal überdenken und sich revanchieren.
9. Der Rückzug von Leit-/Hauptmodellen führt auch zum Rückzug von Serienmodellen. Sie schlugen jedoch vor, diese Angelegenheit mit MeitY zu besprechen, bevor sie zum Abschluss kommt.
10. Für Serien-/Markenerweiterungen ist kein Originalprüfbericht erforderlich.
11. Der Zugriff auf das Portal erfolgt über einen Laptop oder eine mobile App (Android). App für iOS wird bald veröffentlicht.
Vorteile
Verbessert die Automatisierung
Regelmäßige Benachrichtigungen an Bewerber
Vermeiden Sie Duplikate von Daten
Schnellere Erkennung und Beseitigung von Fehlern im Anfangsstadium
Reduzierung von Anfragen im Zusammenhang mit menschlichem Versagen
Reduzierung des Portos und der damit verbundenen Zeitverschwendung
Verbesserte Ressourcenplanung für BIS und die Labore
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 01.04.2021