Hintergrund
Am 14. Junith 2023, das EU-ParlamentgenehmigenEs gibt ein neues Gesetz, das die EU-Batterierichtlinien überarbeiten würdeDesign, Herstellung und Abfallwirtschaft. Die neue Regelung wird die Richtlinie 2006/66/EG ersetzen und trägt den Namen „Neues Batteriegesetz“. Am 10. Juli 2023 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung verabschiedet und auf seiner offiziellen Website veröffentlicht. Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.
Die Richtlinie 2006/66/EG steht kurz bevorUmweltSchutz und verschwendete BatterieManagement. Allerdings stößt die alte Richtlinie aufgrund des stark steigenden Batteriebedarfs an ihre Grenzen. Basierend auf der alten Richtlinie definiert das neue Gesetz Regeln dazuNachhaltigkeit, Leistung, Sicherheit, Sammlung, Recycling und Wiederverwendungsdauer. Es regelt auch, dass Endnutzer und relevante Betreiber sein solltenbereitgestelltmit Batteriebildung.
Schlüsselmaßnahmen
- Beschränken Sie die Verwendung von Quecksilber, Cadmium und Blei.
- Wiederaufladbare Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel und Batterien für Elektrofahrzeuge mit mehr als 2 kWh sollten eine CO2-Fußabdruck-Erklärung und ein entsprechendes Etikett vorlegen. Dies wird 18 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung umgesetzt.
- Das Gesetz regelt das MinimumrecycelbarGehalt an aktivem Material
–Inhalt vonKobalt, Blei, Lithium undNickelDie Anzahl der neuen Batterien sollte 5 Jahre nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in den Dokumenten deklariert werden.
–Nachdem das neue Gesetz über 8 Jahre in Kraft tritt, beträgt der Mindestanteil an wiederverwertbarem Inhalt: 16 % Kobalt, 85 % Blei, 6 % Lithium, 6 % Nickel.
–Nachdem das neue Gesetz über 13 Jahre in Kraft tritt, beträgt der Mindestanteil an wiederverwertbarem Inhalt: 26 % Kobalt, 85 % Blei, 12 % Lithium, 15 % Nickel.
- Wiederaufladbare Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel und Batterien für Elektrofahrzeuge mit mehr als 2 kWh sollten seinbeigefügtmit einem Dokument, das besagtElektrochemieLeistung und Haltbarkeit.
- Tragbare Batterien sollten so konzipiert sein, dass sie leicht entfernt oder ausgetauscht werden können.
(TragbarBatterien sollten vom Endbenutzer leicht zu entfernen sein. Dies bedeutet, dass die Batterien mit handelsüblichen Werkzeugen anstelle von Spezialwerkzeugen herausgenommen werden können, es sei denn, die Spezialwerkzeuge werden kostenlos zur Verfügung gestellt.)
- Stationäre Energiespeichersysteme, die zu Industriebatterien gehören, sollten einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden. Dies wird 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung umgesetzt.
- LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von über 2 kWh und EV-Batterien sollten über einen digitalen Pass verfügen, auf den durch Scannen des QR-Codes zugegriffen werden kann. Die Umsetzung erfolgt 42 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.
- Für alle Wirtschaftsbeteiligten gilt eine Due-Diligence-Prüfung, mit Ausnahme von KMU mit einem Betriebseinkommen von weniger als 40 Millionen Euro
- Jede Batterie oder ihre Verpackung sollte mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Identifikationsnummer der benannten Stelle sollte ebenfalls angegeben werdenmarkierenneben dem CE-Zeichen angebracht.
- Batteriegesundheitsmanagement und Lebensdauererwartung sollten bereitgestellt werden. Dazu gehören: verbleibende Kapazität, Zykluszeiten, Selbstentladungsgeschwindigkeit, SOC usw. Dies wird 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt.
Neuester Fortschritt
NachNach der Schlussabstimmung im Plenum muss der Rat den Text nun offiziell billigen, bevor er kurz darauf im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Dort'Es dauert noch lange, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, also lange genug, damit Unternehmen reagieren können. Allerdings sollten Unternehmen auch schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, um für den künftigen Handel in Europa gerüstet zu sein.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 25. Juli 2023