Wichtigste Änderungen und Überarbeitungen vonDGR63. (2022),
DGR,
Zur Sicherheit von Personen und Eigentum richtet die malaysische Regierung ein Produktzertifizierungssystem ein und überwacht elektronische Geräte, Informations- und Multimediageräte sowie Baumaterialien. Kontrollierte Produkte können nur nach Erhalt des Produktzertifizierungszertifikats und der Kennzeichnung nach Malaysia exportiert werden.
SIRIM QAS, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Malaysian Institute of Industry Standards, ist die einzige ausgewiesene Zertifizierungseinheit der malaysischen nationalen Regulierungsbehörden (KDPNHEP, SKMM usw.).
Die Sekundärbatteriezertifizierung wird vom KDPNHEP (malaysisches Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherangelegenheiten) als einzige Zertifizierungsstelle benannt. Derzeit können Hersteller, Importeure und Händler eine Zertifizierung bei SIRIM QAS beantragen und die Prüfung und Zertifizierung von Sekundärbatterien im lizenzierten Zertifizierungsmodus beantragen.
Die Sekundärbatterie unterliegt derzeit einer freiwilligen Zertifizierung, wird aber bald in den Geltungsbereich der obligatorischen Zertifizierung fallen. Das genaue verbindliche Datum hängt von der offiziellen Ankündigungszeit Malaysias ab. SIRIM QAS hat bereits damit begonnen, Zertifizierungsanfragen entgegenzunehmen.
Sekundärbatterie-Zertifizierungsstandard: MS IEC 62133:2017 oder IEC 62133:2012
● Aufbau eines guten technischen Austauschs und Informationsaustauschkanals mit SIRIM QAS, der einen Spezialisten beauftragte, der sich ausschließlich mit MCM-Projekten und -Anfragen befasst und die neuesten, genauen Informationen zu diesem Bereich weitergibt.
● SIRIM QAS erkennt MCM-Testdaten, sodass Proben im MCM getestet werden können, anstatt nach Malaysia geliefert zu werden.
● Bereitstellung eines One-Stop-Service für die malaysische Zertifizierung von Batterien, Adaptern und Mobiltelefonen.
Die 63. Ausgabe der IATA-Gefahrgutvorschriften berücksichtigt alle vom IATA-Gefahrgutausschuss vorgenommenen Änderungen und enthält einen Nachtrag zum Inhalt der von der ICAO herausgegebenen technischen ICAO-Vorschriften 2021–2022. Die Änderungen bei Lithiumbatterien werden wie folgt zusammengefasst.
PI 965 und PI 968 – überarbeitet, Kapitel II aus diesen beiden Verpackungsrichtlinien streichen. Damit der Versender Zeit hat, die ursprünglich in Abschnitt II verpackten Lithiumbatterien und Lithiumbatterien an die in Abschnitt IB von 965 und 968 versandte Verpackung anzupassen, gilt für diese Änderung eine Übergangsfrist von 3 Monaten bis März 2022 Die Durchsetzung beginnt am 31. März 2022. Während der Übergangszeit kann der Versender weiterhin die Verpackungen in Kapitel II verwenden und Lithiumzellen und Lithiumbatterien transportieren.
Dementsprechend wurden 1.6.1, Sonderbestimmungen A334, 7.1.5.5.1, Tabelle 9.1.A und Tabelle 9.5.A überarbeitet, um sie an die Streichung von Abschnitt II der Verpackungsanweisungen PI965 und PI968 anzupassen. PI 966 und PI 969- überarbeitete die Quelldokumente, um die Anforderungen für die Verwendung von Verpackungen in Kapitel I wie folgt zu klären: Lithiumzellen oder Lithiumbatterien werden in UN-Verpackungen verpackt Kartons verpackt und zusammen mit der Ausrüstung in einer stabilen Umverpackung verpackt; Oder Batterien bzw. Akkus werden dem Gerät in einer UN-Verpackungsbox beigelegt.
Die Verpackungsoptionen in Kapitel II wurden gestrichen, da keine UN-Standardverpackung vorgeschrieben ist und nur eine Option verfügbar ist.