Indien hat UAV-Systemvorschriften erlassen, um den Einsatz von UAVs zu kontrollieren

Kurzbeschreibung:


Projektanweisung

Indien hat Vorschriften für UAV-Systeme erlassen, um deren Verwendung zu kontrollierenUAVs,
UAVs,

▍Dokumentenanforderung

1. UN38.3-Testbericht

2. 1,2-m-Falltestbericht (falls zutreffend)

3. Akkreditierungsbericht des Transportwesens

4. Sicherheitsdatenblatt (falls zutreffend)

▍Teststandard

QCVN101:2016/BTTTT (siehe IEC 62133:2012)

▍Testgegenstand

1. Höhensimulation 2. Wärmetest 3. Vibration

4. Schock 5. Externer Kurzschluss 6. Stoß/Quetschung

7. Überladung 8. Zwangsentladung 9. Testbericht aus 1,2 m Fallhöhe

Anmerkung: T1-T5 wird der Reihe nach mit denselben Proben getestet.

▍ Etikettenanforderungen

Labelname

Calss-9 Verschiedene gefährliche Güter

Nur Frachtflugzeuge

Etikett zum Betrieb der Lithiumbatterie

Bild beschriften

sajhdf (1)

 sajhdf (2)  sajhdf (3)

▍Warum MCM?

● Der Initiator von UN38.3 im Transportbereich in China;

● über die Ressourcen und professionellen Teams verfügen, die in der Lage sind, UN38.3-Schlüsselknoten im Zusammenhang mit chinesischen und ausländischen Fluggesellschaften, Spediteuren, Flughäfen, Zollbehörden, Regulierungsbehörden usw. in China genau zu interpretieren;

● über Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, die Kunden von Lithium-Ionen-Batterien dabei helfen können, „alle Flughäfen und Fluggesellschaften in China einmal zu testen und reibungslos zu passieren“;

● Verfügt über die erstklassigen technischen Dolmetscherfähigkeiten nach UN38.3 und eine haushälterische Servicestruktur.

Das indische Ministerium für Zivilluftfahrt hat am 12. März 2021 offiziell die „Unmanned Aircraft System Rules 2021“ (The Unmanned Aircraft System Rules, 2021) erlassen, die unter der Aufsicht der Generaldirektion Zivilluftfahrt (DGCA) stehen. Die Zusammenfassung der Vorschriften lautet wie folgt:
• Für den Import, die Herstellung, den Handel, den Besitz oder den Betrieb von Drohnen ist es für Einzelpersonen und Unternehmen obligatorisch, eine Genehmigung der DGCA einzuholen.
• Die NPNT-Richtlinie (No Permission-No Take-off) wurde für alle UAS mit Ausnahme derjenigen der Nano-Kategorie eingeführt.
• Mikro- und Klein-UAS dürfen nicht über 60 m bzw. 120 m fliegen.
• Alle UAS, mit Ausnahme der Nano-Kategorie, müssen mit blinkenden Antikollisions-Blitzlichtern, Flugdatenprotokollierungsfunktionen,
unter anderem sekundärer Überwachungsradartransponder, Echtzeit-Tracking-System und 360-Grad-Kollisionsvermeidungssystem.
• Alle UAS, einschließlich der Nano-Kategorie, müssen unter anderem mit einem globalen Navigationssatellitensystem, einem autonomen Flugterminierungssystem oder der Option „Rückkehr zur Heimat“, Geo-Fencing-Fähigkeit und Flugsteuerung ausgestattet sein.
• UAS dürfen nicht an strategischen und sensiblen Standorten fliegen, einschließlich in der Nähe von Flughäfen, Verteidigungsflughäfen, Grenzgebieten, militärischen Einrichtungen/Einrichtungen und Gebieten, die vom Innenministerium als strategische Standorte/lebenswichtige Einrichtungen ausgewiesen sind.


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