Export von Lithiumbatterien— Kernpunkte der Zollvorschriften,
Export von Lithiumbatterien,
Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie veröffentlichtGüter der Elektronik- und Informationstechnologie – Anforderungen für die obligatorische Registrierungsverordnung I-Bekannt gegeben am 7thSeptember 2012 und trat am 3. in KraftrdOktober 2013. Anforderungen an die obligatorische Registrierung von Gütern der Elektronik- und Informationstechnologie, was normalerweise als BIS-Zertifizierung bezeichnet wird, wird eigentlich CRS-Registrierung/Zertifizierung genannt. Alle elektronischen Produkte im Produktkatalog mit obligatorischer Registrierung, die nach Indien importiert oder auf dem indischen Markt verkauft werden, müssen beim Bureau of Indian Standards (BIS) registriert werden. Im November 2014 wurden 15 Arten registrierungspflichtiger Produkte hinzugefügt. Zu den neuen Kategorien gehören: Mobiltelefone, Batterien, Powerbanks, Netzteile, LED-Leuchten und Verkaufsterminals usw.
Zelle/Batterie des Nickelsystems: IS 16046 (Teil 1): 2018/ IEC62133-1: 2017
Lithium-Systemzelle/-batterie: IS 16046 (Teil 2): 2018/ IEC62133-2: 2017
Eine Knopfzelle/Batterie ist im CRS enthalten.
● Wir konzentrieren uns seit mehr als fünf Jahren auf die Zertifizierung in Indien und haben Kunden dabei geholfen, den weltweit ersten BIS-Brief für Batterien zu erhalten. Und wir verfügen über praktische Erfahrungen und einen soliden Ressourcenaufbau im Bereich der BIS-Zertifizierung.
● Ehemalige leitende Angestellte des Bureau of Indian Standards (BIS) werden als Zertifizierungsberater eingesetzt, um die Falleffizienz sicherzustellen und das Risiko einer Löschung der Registrierungsnummer zu beseitigen.
● Ausgestattet mit starken umfassenden Fähigkeiten zur Problemlösung in der Zertifizierung integrieren wir einheimische Ressourcen in Indien. MCM pflegt eine gute Kommunikation mit den BIS-Behörden, um seinen Kunden die modernsten, professionellsten und zuverlässigsten Zertifizierungsinformationen und -dienste zu bieten.
● Wir betreuen führende Unternehmen in verschiedenen Branchen und erarbeiten uns in der Branche einen guten Ruf, der uns großes Vertrauen und die Unterstützung unserer Kunden einbringt.
Sind Lithiumbatterien als Gefahrgut eingestuft?
Ja, Lithiumbatterien gelten als Gefahrgut.
Gemäß internationalen Vorschriften wie den Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter (TDG), dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) und den von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation veröffentlichten Technischen Anweisungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg ( ICAO) fallen Lithiumbatterien unter Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, einschließlich umweltgefährdender Stoffe.
Es gibt drei Hauptkategorien von Lithiumbatterien mit fünf UN-Nummern, die nach Funktionsprinzip und Transportmethode klassifiziert sind:
Eigenständige Lithiumbatterien: Sie können weiter in Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien unterteilt werden, entsprechend den UN-Nummern UN3090 bzw. UN3480.
In Geräten eingebaute Lithiumbatterien: Ebenso werden sie in Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien eingeteilt, entsprechend den UN-Nummern UN3091 bzw. UN3481.
Mit Lithiumbatterien betriebene Fahrzeuge oder selbstfahrende Geräte: Beispiele hierfür sind Elektroautos, Elektrofahrräder, Elektroroller, Elektrorollstühle usw., entsprechend der UN-Nummer UN3171.
Benötigen Lithiumbatterien eine Gefahrgutverpackung?
Zu den Lithiumbatterien, für die gemäß den TDG-Vorschriften eine Gefahrgutverpackung erforderlich ist, gehören:
Lithium-Metallbatterien oder Lithiumlegierungsbatterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 1 g.
Lithium-Metall- oder Lithiumlegierungs-Akkus mit einem Gesamtlithiumgehalt von mehr als 2 g.
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennkapazität über 20 Wh und Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennkapazität über 100 Wh.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Lithiumbatterien, die von der Gefahrgutverpackung ausgenommen sind, weiterhin die Wattstundenangabe auf der Außenverpackung angegeben werden muss. Darüber hinaus müssen sie konforme Lithium-Batterie-Kennzeichnungen aufweisen, zu denen ein rot gestrichelter Rand und ein schwarzes Symbol gehören, das auf die Brandgefahr von Batteriesätzen und -zellen hinweist.
Welche Prüfanforderungen gelten vor dem Versand von Lithiumbatterien?
Vor dem Versand von Lithiumbatterien mit den UN-Nummern UN3480, UN3481, UN3090 und UN3091 müssen diese einer Reihe von Tests gemäß Unterabschnitt 38.3 von Teil III der Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter – Handbuch für Tests und Kriterien unterzogen werden . Die Tests umfassen: Höhensimulation, Temperaturwechseltest (hohe und niedrige Temperaturen), Vibration, Schock, externer Kurzschluss bei 55 °C, Aufprall, Quetschung, Überladung und Zwangsentladung. Diese Tests werden durchgeführt, um den sicheren Transport von Lithiumbatterien zu gewährleisten.