Export von Lithiumbatterien – Kernpunkte der Zollbestimmungen,
Lithiumbatterien,
Im Rundschreiben 42/2016/TT-BTTTT wurde festgelegt, dass in Mobiltelefonen, Tablets und Notebooks eingebaute Batterien nicht nach Vietnam exportiert werden dürfen, es sei denn, sie unterliegen seit dem 1. Oktober 2016 einer DoC-Zertifizierung. Das DoC muss auch Angaben machen, wenn es eine Typgenehmigung für Endprodukte (Mobiltelefone, Tablets und Notebooks) beantragt.
MIC veröffentlichte im Mai 2018 das neue Rundschreiben 04/2018/TT-BTTTT, das festlegt, dass ab dem 1. Juli 2018 kein von einem im Ausland akkreditierten Labor ausgestellter IEC 62133:2012-Bericht mehr akzeptiert wird. Bei der Beantragung des ADoC-Zertifikats ist eine Prüfung vor Ort erforderlich.
QCVN101:2016/BTTTT (siehe IEC 62133:2012)
Die vietnamesische Regierung hat am 15. Mai 2018 ein neues Dekret Nr. 74/2018 / ND-CP erlassen, um festzulegen, dass zwei Arten von nach Vietnam importierten Produkten bei der Einfuhr nach Vietnam der PQIR-Anwendung (Product Quality Inspection Registration) unterliegen.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat das vietnamesische Ministerium für Information und Kommunikation (MIC) am 1. Juli 2018 das offizielle Dokument 2305/BTTTT-CVT herausgegeben, das festlegt, dass die von ihm kontrollierten Produkte (einschließlich Batterien) beim Import PQIR beantragen müssen nach Vietnam. Um den Zollabfertigungsprozess abzuschließen, muss ein SDoC eingereicht werden. Das offizielle Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung ist der 10. August 2018. PQIR gilt für einen einzelnen Import nach Vietnam, d. h. jedes Mal, wenn ein Importeur Waren importiert, muss er PQIR (Chargeninspektion) + SDoC beantragen.
Für Importeure, die dringend Waren ohne SDOC importieren müssen, wird VNTA jedoch vorübergehend PQIR überprüfen und die Zollabfertigung erleichtern. Importeure müssen jedoch ein SDoC bei der VNTA einreichen, um den gesamten Zollabfertigungsprozess innerhalb von 15 Arbeitstagen nach der Zollabfertigung abzuschließen. (VNTA wird das bisherige ADOC nicht mehr ausstellen, das nur für lokale Hersteller in Vietnam gilt)
● Weitergabe aktueller Informationen
● Mitbegründer des Batterietestlabors Quacert
MCM wird somit der alleinige Vertreter dieses Labors in Festlandchina, Hongkong, Macau und Taiwan.
● Agenturservice aus einer Hand
MCM, eine ideale One-Stop-Agentur, bietet seinen Kunden Tests, Zertifizierungen und Agentenservice.
SindLithiumbatterienals Gefahrgut eingestuft?
Ja,Lithiumbatteriengelten als Gefahrgut.
Gemäß internationalen Vorschriften wie den Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter (TDG), dem International Maritime Dangerous Goods Code (IMDG-Code) und den von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation veröffentlichten Technischen Anweisungen für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg ( ICAO) fallen Lithiumbatterien unter Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, einschließlich umweltgefährdender Stoffe.
Es gibt drei Hauptkategorien von Lithiumbatterien mit fünf UN-Nummern, die nach Funktionsprinzip und Transportmethode klassifiziert sind:
Eigenständige Lithiumbatterien: Sie können weiter in Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien unterteilt werden, entsprechend den UN-Nummern UN3090 bzw. UN3480.
In Geräten eingebaute Lithiumbatterien: Ebenso werden sie in Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien eingeteilt, entsprechend den UN-Nummern UN3091 bzw. UN3481.
Lithiumbatteriebetriebene Fahrzeuge oder selbstfahrende Geräte: Beispiele hierfür sind Elektroautos, Elektrofahrräder, Elektroroller, Elektrorollstühle usw., entsprechend der UN-Nummer UN3171.
Benötigen Lithiumbatterien eine Gefahrgutverpackung?
Zu den Lithiumbatterien, für die gemäß den TDG-Vorschriften eine Gefahrgutverpackung erforderlich ist, gehören:
Lithium-Metallbatterien oder Lithiumlegierungsbatterien mit einem Lithiumgehalt von mehr als 1 g.
Lithium-Metall- oder Lithiumlegierungs-Akkus mit einem Gesamtlithiumgehalt von mehr als 2 g.
Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennkapazität über 20 Wh und Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennkapazität über 100 Wh.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei Lithiumbatterien, die von der Gefahrgutverpackung ausgenommen sind, weiterhin die Wattstundenangabe auf der Außenverpackung angegeben werden muss. Darüber hinaus müssen sie konforme Lithium-Batterie-Kennzeichnungen aufweisen, zu denen ein rot gestrichelter Rand und ein schwarzes Symbol gehören, das auf die Brandgefahr von Batteriesätzen und -zellen hinweist.