„EU-BEvollmächtigter Vertreter“ bald verpflichtend

Kurzbeschreibung:


Projektanweisung

„EU-BEvollmächtigter Vertreter“ bald verpflichtend,
SIRIM,

SIRIMZertifizierung

Zur Sicherheit von Personen und Eigentum richtet die malaysische Regierung ein Produktzertifizierungssystem ein und überwacht elektronische Geräte, Informations- und Multimediageräte sowie Baumaterialien. Kontrollierte Produkte können nur nach Erhalt des Produktzertifizierungszertifikats und der Kennzeichnung nach Malaysia exportiert werden.

SIRIMQAS

SIRIM QAS, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Malaysian Institute of Industry Standards, ist die einzige ausgewiesene Zertifizierungseinheit der malaysischen nationalen Regulierungsbehörden (KDPNHEP, SKMM usw.).

Die Sekundärbatteriezertifizierung wird vom KDPNHEP (malaysisches Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherangelegenheiten) als einzige Zertifizierungsstelle benannt. Derzeit können Hersteller, Importeure und Händler eine Zertifizierung bei SIRIM QAS beantragen und die Prüfung und Zertifizierung von Sekundärbatterien im lizenzierten Zertifizierungsmodus beantragen.

▍SIRIM-Zertifizierung – Sekundärbatterie

Die Sekundärbatterie unterliegt derzeit einer freiwilligen Zertifizierung, wird aber bald in den Geltungsbereich der obligatorischen Zertifizierung fallen. Das genaue verbindliche Datum hängt von der offiziellen Ankündigungszeit Malaysias ab. SIRIM QAS hat bereits damit begonnen, Zertifizierungsanfragen entgegenzunehmen.

Sekundärbatterie-Zertifizierungsstandard: MS IEC 62133:2017 oder IEC 62133:2012

▍Warum MCM?

● Aufbau eines guten technischen Austauschs und Informationsaustauschkanals mit SIRIM QAS, der einen Spezialisten beauftragte, der sich ausschließlich mit MCM-Projekten und -Anfragen befasst und die neuesten, genauen Informationen zu diesem Bereich weitergibt.

● SIRIM QAS erkennt MCM-Testdaten, sodass Proben im MCM getestet werden können, anstatt nach Malaysia geliefert zu werden.

● Bereitstellung eines One-Stop-Service für die malaysische Zertifizierung von Batterien, Adaptern und Mobiltelefonen.

Die EU-Produktsicherheitsverordnung EU 2019/1020 tritt am 16. Juli 2021 in Kraft. Die Verordnung verlangt, dass die Produkte (d. h. CE-zertifizierte Produkte), die auf die Vorschriften oder Richtlinien in Kapitel 2 Artikel 4-5 anwendbar sind, über eine autorisierte Genehmigung verfügen müssen Vertreter mit Sitz in der EU (außer im Vereinigten Königreich) und die Kontaktinformationen können auf das Produkt, die Verpackung oder die Begleitdokumente geklebt werden. Die in Artikel 4-5 aufgeführten Richtlinien zu Batterien oder elektronischen Geräten sind -2011/65/EU zur Beschränkung gefährlicher Stoffe
Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, 2014/30/EU EMC; 2014/35/EU LVD-Niederspannungsrichtlinie, 2014/53/EU Funkgeräterichtlinie. Wenn die von Ihnen verkauften Produkte das CE-Zeichen tragen und außerhalb der EU hergestellt werden, stellen Sie vor dem 16. Juli 2021 sicher, dass diese Produkte über die Informationen verfügen autorisierte Vertreter mit Sitz in Europa (außer Großbritannien). Produkte ohne autorisierte Vertreterinformationen gelten als illegal.


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